Neues Cannabisgesetz

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Ab 01.04.2024 trat das neue Cannabisgesetz in Kraft. Was genau in diesem Gesetz steht und welche Folgen dieses Gesetz für derzeitigen Strafverfahren wegen Konsum von Cannabis mit sich zieht, können Sie im Nachfolgenden lesen.

Was ist erlaubt?

Erlaubt sind für über 18-Jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung darf man bis zu 50 Gramm aufbewahren.

Es dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen im privaten Raum gehalten werden. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm möglich.

Wo gibt es Einschränkungen?

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 07:00 bis 20:00 Uhr. Außerdem darf auch nicht im Umkreis von 200 Meter an Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas Cannabis konsumiert werden. 

Minderjährige dürfen nach wie vor keinen Cannabis konsumieren und auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige bleibt verboten. 

Was ändert sich beim Kraftfahrzeugfahren nach Cannabiskonsum?

Beim Kraftfahrzeugfahren nach dem Konsum von Cannabis hat sich bislang nichts geändert. Es gibt zwar keinen rechtlich bindenden Grenzwert wie die 0,5 Promille Grenze beim Alkoholkonsum. Bislang wurde seitens der Staatsanwaltschaft ein Wert von ca. einem Nanogramm THC-Konzentration je Milliliter Blutserum toleriert. Eine Expertenkommission empfiehlt die Erhöhung auf eine maximale THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Ob und wann dies umgesetzt wird, kann momentan noch nicht gesagt werden. 

Was passiert mit bisherigen Strafverfahren?

Ist das Strafverfahren komplett abgeschlossen, sprich die Geldstrafe bezahlt, bleibt die Strafe bestehen. Ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, zum Beispiel weil noch Raten auf die Geldstrafe gezahlt werden, kann das neue Gesetz dazu führen, dass die restlichen Raten nicht mehr gezahlt werden müssen. Aber auch hier kommt es, wie man so schön sagt, auf den Einzelfall an, insbesondere wie viel Cannabis besessen, bzw. welche Menge im Blut gemessen wurde. Gerne schaue ich mir Ihren Einzelfall an und berate mit Ihnen die nächsten Schritte. 



Foto(s): Müller Rechtsanwälte

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