Neues EuGH-Urteil zur Schufa: Lohnt sich eine Klage gegen die Schufa?

  • 3 Minuten Lesezeit
Das Schufa-Scoring ist rechtswidrig.

Was bedeutet das neue EuGH-Urteil zur Schufa für die Verbraucher?

Am 7. Dezember verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum Schufa-Scoring. Dieses fiel äußerst verbraucherfreundlich aus. Was bedeutet dieses Urteil nun für die Konsumenten?


Die Schufa hatte erheblichen Einfluss auf die Verbraucher in Deutschland. Denn die private Auskunftei erzielt mit den Daten der Verbraucher Gewinne, indem das Unternehmen diese sammelt und verarbeitet. Anhand dieser Daten berechnet die Schufa dann die Kreditwürdigkeit der Verbraucher und gibt sie an ihre Kunden mit einem Score weiter. Anhand dieses Bonitätsscores entscheiden Banken und Unternehmen, ob sie dem Kunden einen Kredit gewähren oder mit ihm (Miet-)Verträge abschließen.


Der Haken an dieser Sache: Die Berechnung des Scores erfolgt rein automatisch. Dieser ist jedoch für Verbraucher maßgeblich für Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen. Die DSGVO untersagt allerdings in Art. 22, dass ein Computer solche Entscheidungen über Menschen trifft. Und das war hier der Fall. Hinzu kam, dass die Schufa einige Faktoren zur Berechnung des Scores geheimhält. So haben Verbraucher kaum Einfluss, ihre Bonität aktiv zu verbessern.


Dieser Machtstellung der Schufa setzte der EuGH nun ein Ende. In seinem Urteil hat das Gericht untersagt, dass das Scoring die alleinige Grundlage für Vertragsabschlüsse bildet. Das bedeutet, dass künftig ein Mitarbeiter den Einzelfall prüft und dann über einen Vertragsabschluss entscheidet. Für Verbraucher ist das ein bedeutender Sieg. Denn womöglich sind noch vertragliche Verhandlungen möglich, wo ein Vertragsabschluss auf reiner Basis des Schufa-Scores auf Ablehnung gestoßen wäre.



Überprüfung der bei der Schufa gespeicherten Daten

Die Datenbank der Schufa ist vermutlich recht anfällig für Fehler. Ein Indikator dafür sind die vielen Klagen gegen Fehleinträge bei der Schufa, die bei deutschen Gerichten anhängig sind. Oft erfahren Verbraucher erst von einem negativen Schufa-Eintrag, wenn sie nicht mehr wie gewohnt am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Daher ist es wichtig, einmal im Jahr eine kostenfreie Datenkopie bei der Schufa anzufordern und diese auf unrechtmäßige Einträge zu überprüfen. Wichtig: Diese Datenkopie ist auf der Website der Schufa versteckt zu finden. Schließlich hat die Schufa sicher ein höheres Interesse daran, Verbrauchern die kostenpflichtige Version zu verkaufen. Für eine Überprüfung der Einträge reicht jedoch die kostenfreie Datenkopie völlig aus.


Wann ist eine Klage gegen die Schufa sinnvoll?

Zeigt die Datenkopie der Schufa, dass die Auskunftei veraltete oder unrechtmäßige Informationen enthält? Dann ist die Schufa zur Löschung verpflichtet. Fordern Sie die Löschung derartiger Daten unbedingt mit juristischer Unterstützung ein. Denn Ihr Anwalt kennt die Fallstricke bei einem rechtlichen Konflikt mit der Schufa und prüft für Sie auch gern Ihre Datenkopie. Beispielsweise darf die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung lediglich noch sechs Monate anstatt drei Jahre speichern. Und mittlerweile ist es Mobilfunk- und Stromanbietern auch untersagt, Vertragsdaten der Kunden an die Schufa weiterzugeben.

Betroffenen Verbrauchern steht gemäß DSGVO ein Schadensersatz zu, wenn die Schufa persönliche Daten unrechtmäßig verarbeitet und speichert. Die deutschen Gerichte fällen in Sachen Schufa in der Regel Urteile zugunsten der Verbraucher. Lassen Sie also nicht zu, dass die Schufa unrechtmäßig mit Ihren Daten Gewinne erzielt. Machen Sie daher Ihre Rechte mit Unterstützung Ihres Anwalts für Verbraucherrecht geltend.


Sie haben Probleme mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen besprechen wir gemeinsam die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Informieren Sie sich umfassend auf unserer Kanzleiseite zur Schufa.

Stichworte: Schufa, EuGH-Urteil, Schufa-Score, Scoring-Verfahren, Restschuldbefreiung, Datenkopie, Datenweitergabe

Foto(s): stock.adobe.com/316768671

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ramona Hamberger

Beiträge zum Thema