Urteil OLG Hamm zu Facebook-Datenleck: Warum sich Klage für Verbraucher weiterhin lohnt
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Facebook hatte 2021 ein enormes Datenleck, bei dem 533 Millionen Datensätze in die Hände von Hackern gelangten. Für betroffene Nutzer war das Facebook-Datenleck ein harter Schlag, schließlich hat der Verlust persönlicher Daten mitunter sehr unangenehme Folgen. Diese reichen von Spam-Mails bis hin zu Identitätsdiebstahl.
Der Fall des Facebook-Datenlecks vor dem OLG Hamm
Nach zahlreichen positiven Urteilen zugunsten der Verbraucher im Facebook-Datenleck durch deutsche Gerichte kam es zu einem überraschenden Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm: Das Gericht fällte ein Urteil zugunsten Facebook. Die Klägerin ging leer aus. Diese verklagte Facebook, weil ihre Handynummer in Bezug zu ihrer Person infolge des Facebook-Datenlecks im Darknet auftauchte. Sie gab an, sich deswegen beobachtet zu fühlen. Außerdem argumentierte sie mit Gefühlen von Kontrollverlust und Hilflosigkeit. Dem OLG Hamm war dies scheinbar nicht genug: Die Richter räumten zwar den DSGVO-Verstoß durch Facebook ein, sahen weiter aber keinen immateriellen Schaden.
Warum das Urteil des OLG Hamm zum Facebook-Datenleck so ungewöhnlich ist
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Mai, dass in Sachen Datenschutz auch geringfügige Schäden zu ersetzen sind. Es handelt sich hierbei um immaterielle Schäden. Ein Kontrollverlust über die eigenen Daten sowie damit verbundene Gefühle der Hilflosigkeit sind immaterielle Schäden. Diese sind halt nur nicht mit bloßem Auge zu sehen. Sie sind aber ebenso zu ersetzen.
Nach dem Urteil des OLG Hamm hat das Landgericht (LG) Paderborn im Facebook-Datenleck wie gewohnt zugunsten des Klägers entschieden, obwohl es dem OLG Hamm untergeordnet ist. In Anbetracht dessen, dass Deutschland insgesamt 24 OLG hat, ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet dieses Urteil des OLG Hamm Signalwirkung hat. Denn weiterhin ist überwiegend mit Urteilen zugunsten der Verbraucher im Facebook-Datenleck zu rechnen. Zum Beispiel haben vor kurzem die Landgerichte Frankfurt, Erfurt und Hannover verbraucherfreundlich, das heißt zugunsten der betroffenen Nutzer im Facebook-Datenleck entschieden.
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Stichworte: Facebook Datenleck, Verstoß DSGVO, OLG Hamm, immaterieller Schaden, EuGH, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht
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