Neues Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) vorgelegt. Neben der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts sowie des entsprechenden Aufsichtsrechts und der Berücksichtigung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung beabsichtigt dieser Gesetzentwurf auch die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Nach derzeit geltendem Recht sind Wertpapiere zwingend in einer Urkunde zu verbriefen, die für die sachenrechtlichen Übertragung als Anknüpfungspunkt dient. Um die Verkehrsfähigkeit elektronischer Wertpapiere und insbesondere deren rechtssicheren Erwerb zu gewährleisten, soll die Wertpapierurkunde durch eine Eintragung in einem elektronischen Wertpapierregister ersetzt werden. Nach § 2 Abs. 3 eWpG-E sollen elektronische Wertpapiere zudem als „Sache“ i. S. d. § 90 BGB angesehen werden. Emittenten soll künftig ein Wahlrecht offenstehen, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege emittieren wollen.

Aus Gründen des Anlegerschutzes, der Marktintegrität und der Sicherstellung eines funktionierenden und transparenten Marktaustauschs soll die BaFin die Erbringung der Emission und das Führen des Wertpapier- und Kryptowertpapierregisters als neue Finanzdienstleistungen überwachen.

Das eWpG soll zunächst nur für Inhaberschuldverschreibungen anwendbar sein. Künftig sollen jedoch auch weitere Inhaberpapiere in den Anwendungsbereich aufgenommen werden.



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