Neues Jahr, neues Glück! Was das Jahr 2024 in strafrechtlicher Hinsicht bringen wird

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Natürlich lassen sich am Anfang eines Jahres nicht alle Veränderungen des Strafrechts absehen. Dennoch ist bereits abzusehen, welche Planungen die politischen Akteure verfolgen:


Was auf jeden Fall kommen wird, ist die Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe bei nicht gezahlter Geldstrafe. Zahlt ein Verurteilter die Geldstrafe nicht oder nur zum Teil, muss er bislang für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis. Ab dem 01. Februar 2024 wird die zu verbüßende Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Werden also 20 Tagessätze nicht gezahlt, droht lediglich 10 Tage Haft und nicht wie bislang 20 Tage. Eigentlich sollte diese Regelung bereits im Jahr 2023 in Kraft treten. Aufgrund von Softwareproblemen musste dies allerdings auf Februar 2024 verschoben werden.


Außerdem soll die Legalisierung von Cannabis kommen. Künftig soll der Besitz zum Zwecke des eigenen Konsums nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Erwachsene sollen von sogenannten Anbauvereinen maximal 50g Cannabis erhalten dürfen. Bei Heranwachsenden sollen es immerhin 30g Cannabis mit einem THC Gehalt von maximal 10 Prozent sein. Neben der Legalisierung des Besitzes sollen aber auch vergangene Straftaten aus dem Bundeszentralregister getilgt werden. Die Voraussetzung ist, dass die begangenen Taten nach der neuen Rechtslage nicht mehr illegal sind. Gegen diese Pläne protestieren verschiedene Bundesländer und auch Interessensvertretungen der Polizei sowie der Justiz. Deswegen bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Legalisierung kommt.


Neben diesen konkreten Vorhaben plant das Bundesjustizministerium eine Verschlankung des Strafgesetzbuches. Verschiedene Straftatbestände sollen künftig entfallen. So soll das Fahren ohne Fahrschein in Bus oder Bahn künftig als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), soll künftig straffrei bleiben, wenn lediglich ein Sachschaden entstanden ist. Ebenfalls soll das unerlaubte Glücksspiel lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Verschiedene weitere Straftatbestände sollen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.


Klar ist also, dass Vieles unklar ist. Von reuigen Geständnissen im Ermittlungsverfahren, auch bei womöglich erdrückender Beweislage, ist allerdings dringend abzuraten. So lässt sich ein Ermittlungsverfahren womöglich um die nötige Zeit verlängern, um von Gesetzeserleichterungen profitieren zu können. Und wenn Sie mal nicht weiter wissen, kontaktieren Sie gerne die Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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