"New Girl" - Waldorf Frommer Abmahnung wegen TV-Serie

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Die beliebte TV-Serie „New Girl“ steht nun auch im Blickpunkt der von Waldorf Frommer Abmahnungen München. Für den illegalen Upload einer Folge über einen Internetanschluss fordert der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie € 469,50. Die Summe setzt sich aus € 169,50 an Anwaltsgebühren und € 300,00 Schadensersatz zusammen.

Was hat es mit der Waldorf Frommer-Abmahnung auf sich?

Die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet, es sei ermittelt worden, dass über den Anschluss des Abgemahnten eine oder mehrere Folge der US-Serie „New Girl“ via Tauschbörsensofrtware (eMule, eDonkey, Bittorrent) angeboten worden sei.

Man kann tatsächlich davon ausgehen, dass die genannte Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.

Allerdings gaukeln die Münchner Anwälte den Abgemahnten vor, man würde als Anschlussinhaber zwingend haften. Dies ist gerade nicht der Fall. Sofern der Anschlussinhaber weder Täter noch Störer oder lediglich Störer ist, muss man gar keine bzw. eine sehr eingeschränkte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, in allen anderen Fällen nicht.

Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor Ratgebern, die ohne Betrachtung des Einzelfalls zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite raten. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Lassen Sie sich als Unschuldiger von Anwälten keine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Sind die Forderungen von Waldorf Frommer rechtmäßig?

In vielen Fällen nicht. Der Anschlussinhaber haftet bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „New Girl“ nur dann auf Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung, wenn er als Täter oder Störer verantwortlich war. Ob er überhaupt haften, kann ein spezialisierter Anwalt für Sie prüfen. 

Sobald Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Gäste den Anschluss auch nutzen, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Ziel von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, sofern möglich, je nach Lage des Einzelfalls.

Keine Experimente – lieber gleich zum erfahrenen Anwalt

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet.  Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter: www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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