Nimrod Abmahnung - Bussimulator 2012 - so sollten Sie reagieren
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Eine Nimrod-Abmahnung ist kein Beinbruch. Die Berliner Anwälte vertreten Astragon Software GmbH und verschicken in deren Auftrag Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, über deren Anschluss das Bereitstellen des Computerspiels „Bussimulator 2012“ festgestellt wurde. Der Rechteinhaber Astragon fordert dementsprechend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 850,00.
Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte – Wie ist die Rechtslage?
Momentan gehen die Anwälte davon aus, dass der Abgemahnte das Spiel selbst in einer Internettauschbörse angeboten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so fragt sich, ob der Betroffene dafür haftet, wenn es andere wie z. B. seine Kinder waren.
Hier ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eindeutig: Anschlussinhaber haften nur, wenn sie Pflichten verletzt haben. Allerdings bestehen bezüglich der volljährigen Kinder überhaupt keine Pflichten, so dass der Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer und damit überhaupt nicht haftet, wenn volljährige Kinder die Täter sind. Leugnen die Kinder die Tat, so treffen den Anschlussinhaber auch keine weiteren Nachforschungspflichten.
Entsprechendes gilt für minderjährige Kinder, sofern der Abgemahnte seinen Kindern das Filesharing verboten hat.
Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte – Was ist nun zu tun?
Sofern der Anschlussinhaber nicht haftet, muss er weder die oft zitierte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch irgendetwas an die Nimrod Rechtsanwälte bezahlen, schon gar nicht Teilbeträge von € 150,00. Wer € 850,00 fordert, gibt sich niemals mit € 150,00 zufrieden, das dürfte jedem einleuchten. Zudem ist jede Zahlung ein Schuldeingeständnis.
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