Nimrod-Abmahnung: € 850 für Shadows - Haus der 1000 Schatten

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Lesen Sie hier, was Sie gegen eine Abmahnung von Nimrod wegen des Films Shadows- Haus der 1000 Schatten und der Forderung von € 850,00 tun können. 

Abmahnung Nimrod und € 850,00-Forderung erhalten? Hier lesen, was zu tun ist.

Ende Juni 2013 mahnt die Kanzlei Nimrod aus Berlin im Auftrag des Rechteinhabers rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH die Inhaber in Internetanschlüssen wegen des illegalen Uploads/Downloads des Films "Shadows - Haus der 1000 Schatten" ab. Selbst wenn der Film über den Anschluss angeboten wurde, stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber dafür haftet. 

Wann haftet der Anschlussinhaber überhaupt?

Der Anschlussinhaber haftet, wenn er selbst der Täter war oder wenn jemand anders Täter war und der Anschlussinhaber Verbots- und Belehrungspflichten verletzt hat. Hieraus wird deutlich, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet, nur weil er Anschlussinhaber ist.

Einige Obergerichte haben entschieden, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, wenn z. B. ein Ehepartner den Anschluss mitnutzt. Dasselbe gilt, wenn sich einsichtsfähige Kinder im Haushalt befinden und diese über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehrt und ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde.

Geben Sie nicht voreilig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab!

Macht man dem Abmahner klar, dass sowohl Täter- als auch Störerhaftung entfallen, hat schon man ein Rechteinhaber auf sämtliche Ansprüche aus der Abmahnung verzichtet. Hüten Sie sich also vor „Anti-Abmahnanwälten" oder Anwälten mit „Filesharing-Abteilung", die Ihnen ohne Prüfung Ihres Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung unterjubeln möchten, um für den „fairen Pauschalpreis" in Form eines Dumpingangebots nicht viel Arbeit zu haben. Jede Unterlassungserklärung ist nämlich lebenslang gültig und kann bei einem Verstoß Vertragsstrafen von über EUR 5.000,00 auslösen.

Dasselbe gilt für die Geldforderung: Erst prüfen, dann entscheiden

Sofern der Anschlussinhaber nur als Störer oder überhaupt nicht haftet, sollte er natürlich die geltend gemachten Forderungen teilweise oder ganz zurückweisen.

Die Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter unzählige der Kanzlei Nimrod.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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