Nimrod Mahnbescheid - Richtig reagieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Zwangsvollstreckung verhindern - wir helfen!

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen möchte die Kanzlei NIMROD aus Berlin im Auftrag von diversen Rechteinhabern abgemahnte Internet-Anschlussinhaber nun zu einer hohen Geldzahlung bewegen. 

Vorgeschichte NIMROD Spiele-Abmahnung

Dem Ganzen ist vor einiger Zeit eine Abmahnung wegen illegalen Down- und Upload vorausgegangen. Jemand soll daheim ein PC-Spiel heruntergeladen haben. Demnach wurde mit der damaligen Post von NIMROD eine Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz gefordert.

Die Kanzlei NIMROD vertritt insbesondere folgende PC-Spiele-Hersteller: 

  • Astragon Entertainment GmbH 
  • Aerosoft GmbH 
  • Astragon Sales & Services GmbH

Warum ein gerichtlicher Mahnbescheid

Bei Geldforderungen kann man das gerichtliche Mahnverfahren nutzen, um schnell, sowie einfach an einen Vollstreckungstitel zu gelangen. Es dürfen allerdings nur Geldforderungen, keine anderen Forderungen, geltend gemacht werden, wie z. B die Unterlassung. Diese ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.

Die Beantragung und der Erlass des NIMROD Mahnbescheides gehen schnell und sind kostengünstig. Viele Abgemahnte zahlen auf den Mahnbescheid. Nimrod erspart sich somit ein zähes Gerichtsverfahren.

Hohe Geldforderungen für ein PC-Spiel

Die Forderungen im Nimrod-Mahnbescheid erreichen schnell 2.000 Euro bis 4.000 Euro. Eine Menge Geld, die man für ein einfaches PC- Spiel zahlen soll. 

Beliebte Spiele, die gerne abgemahnt werden: Fernbus Simulator, Euro Truck Simulator oder auch der Landwirtschafts-Simulator.

Muss ich zahlen?

Viele Betroffene fragen Sie daher, muss ich das tatsächlich alles bezahlen oder gibt es noch einen anderen Weg für mich, um aus der Sache heil, jedenfalls günstiger herauszukommen. Ja, den gibt es. 

WICHTIG!
Es besteht keine Zahlungspflicht für den Betroffenen! Ob der Empfänger tatsächlich zahlen muss, prüft das Mahngericht gerade nicht. 

Mahnbescheide werden nur automatisiert erstellt. Ob der Antragsgegner den Geldbetrag schuldet, ist bis hierhin ungeprüft und damit nicht entschieden. Jedoch zeichnet sich ab, dass die Abmahnkanzlei NIMROD den Druck erhöht und ein Klageverfahren vorbereitet.

Erste Schritte

Werden Sie aktiv. Post vom Gericht darf nicht liegen bleiben. Die Fristen laufen

Wer auf den Mahnbescheid überhaupt nicht reagiert, provoziert einen Vollstreckungsbescheid, der als Grundlage für die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen dient. Das gilt unabhängig davon, wer den Down- und Upload tatsächlich verursacht hat. Daher muss man hier tätig werden.

Nutzen Sie zunächst unsere kostenlose Erstberatung am Telefon 030959982220 mit einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht. Er sagt Ihnen, was in Ihrem Fall zu tun ist.

  • Kostenlose Erstberatung nutzen
  • Zwangsvollstreckung verhindern
  • Option: Einigung erzielen

Widerspruchsfrist

Die Frist für einen rechtzeitigen Widerspruch beträgt 2 Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung, zu finden auf dem gelben Briefumschlag.

Lohnt sich eine Gegenwehr?

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid lohnt sich immer dann, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber für den Spiele-Upload nicht in der Haftung steht. 

Ferner ist in der Kombination Widerspruch & Einigung durch einen Vergleich ein Ende in Sicht. Man kann sich eine mündliche Verhandlung vor Gericht ersparen. Der Fall wird erledigt und die Familie geschützt. Zusätzlich lassen sich die hohen Kosten reduzieren.

Schlussendlich verhindern Sie, dass ein vollstreckbarer Titel ergeht. 

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung

Rufen Sie uns an und wir besprechen Ihren Fall gemeinsam. Es gibt hier Mittel und Wege, die Sache ohne großen Sorgen zu lösen. Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen Mahnbescheide. Bei Mahnbescheiden von NIMROD sind wir die richtigen Ansprechpartner. 

Hilfe vom Einigungsprofi

Je nach Ausgangslage ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. Nicht immer sind die Internetanschluss-Inhaber verpflichtet, Zahlungen zu leisten. 

Dennoch kann eine Einigung gegen Zahlung eines reduzierten Vergleichbetrages Wunsch des Betroffenen sein. Wir helfen Ihnen mit einem Einigungsprofi aus unserem Team für Urheberrecht, um die Sache endgültig abzuschließen.

Verteidigung lohnt sich

  • kein vollstreckbarer Titel
  • aktive Gegenwehr durch Spezialisten von Baumeister Rosing
  • Abwehr der Zahlungsansprüche
  • ggf. Einigung mit de Gegenseite

Reagieren Sie richtig und nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Montag – Sonntag | 09:00 Uhr – 20:00 Uhr | 030 95 99 82 220


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