„Non Stop“ - Abmahnung Waldorf Frommer - € 815?

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Die Waldorf Frommer Anwälte aus München sind von dem Filmrechteinhaber Studio Canal GmbH beauftragt, Abmahnungen wegen illegalen Filesharings zu verschicken. Etliche Internetanschlussinhaber werden beschuldigt, den Film „Non Stop“ über eine Internettauschbörse angeboten zu haben. Sie sollen € 815,00 bezahlen und eine lebenslang bindende Unterlassungserklärung abgeben.

Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Non Stop“ – Was tun?

Eine Waldorf Frommer-Abmahnung ist kein Beinbruch. Zunächst wird vermutet, dass der Anschlussinhaber der Täter war oder zumindest als Störer verantwortlich ist.

Diese Vermutung kann entkräftet werden, falls andere Personen den Internetanschluss mitnutzen und der Anschlussinhaber nicht der Täter war. Auch die Störerhaftung kann entfallen, wenn der Abgemahnte keine Pflichten bezüglich der anderen Personen, die seinen Anschluss nutzen, verletzt hat. Eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Non Stop“ ist also vollständig unberechtigt, wenn der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet. Auch können Waldorf Frommer niemand anders in Anspruch nehmen, solange nicht feststeht, wer tatsächlich Täter war.

Sie sollten daher weder eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie nicht verantwortlich sind, noch Beträge von € 150 oder ähnliches an Waldorf Frommer bezahlen. Beides führt dazu, dass Sie sich vor Gericht sehr schlecht verteidigen können. Außerdem ist jede Unterlassungserklärung lebenslang gültig und kann pro Verstoß Strafen von € 5.000,00 auslösen.

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