Nordkontor MS Hohebank – Anlegern des Schiffsfonds können Ansprüche auf Schadensersatz zustehen

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Die Schiffsbeteiligung MS Hohebank wurde im Jahr 2007 vom Fondsanbieter Nordkontor AG aufgelegt. Nun ist der Schiffsfonds in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten. Die Finanzen des Fonds sind akut sanierungsbedürftig und die Anleger sollen ihren Teil dazu beisteuern. Sie werden aufgefordert, dem Schiffsfonds Nordkontor MS Hohebank weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls könne die Insolvenz des Schiffsfonds drohen. Bereits zuvor erlaubte die finanzielle Situation des Nordkontor MS Hohebank keine Ausschüttungen an die Anleger.

Was können Anleger des Fonds Nordkontor MS Hohebank angesichts der ungünstigen Entwicklung des Schiffsfonds unternehmen? Welche Möglichkeiten den Anlegern der Schiffsbeteiligung offen stehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordkontor MS Hohebank von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung vor der Investition in den Nordkontor MS Hohebank Fehler passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Ein häufiger Fehler der Beratungsgespräche ist, dass die Berater den Anlegern vor der Investition nicht ausreichend die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erläuterten. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Verlustrisiken und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Es handelt sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch von einer Insolvenz bedroht werden kann.

Anleger des Schiffsfonds Nordkontor MS Hohebank können in der jetzigen Situation einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger sind, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

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