NOTOS mahnt für SAMSUNG markenrechtlich ab

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Uns liegt eine neue Abmahnung der Anwaltskanzlei Notos im Auftrag von Samsung vor.

Samsung Electronics Co., Ltd. ist einer der größten Elektronikkonzerne weltweit. Samsung nutzt für Smartphones, TV-Geräte, Notebooks, Kopfhörer usw. die Marke „SAMSUNG“. Die Marke „SAMSUNG“ ist vielfach als Unionsmarke, deutsche Marke und internationale Marke registriert.

Auf dem deutschen Markt werden die „SAMSUNG“-Marken vielfach ohne Erlaubnis der Samsung Electronics für elektrische Geräte genutzt. Es handelt sich um Plagiate. Viele Händler wissen selbst nicht, dass es sich um illegale Kopien bei den von ihnen angebotenen Produkten handelt.

Im Auftrag der Samsung Electronics GmbH mahnt die Kanzlei NOTOS aus Frankfurt/M Händler wegen Markenrechtsverletzungen ab. Die Kanzlei fordert in Ihrer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und verlangt Auskunft über Verkaufszahlen sowie über Namen und Anschriften der Hersteller usw.

Daneben fordert die Kanzlei Notos in der markenrechtlichen Abmahnung die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten. Zur Berechnung der Anwaltskosten nimmt die Kanzlei einen Streitwert von 250.000 € an, was zu Anwaltskosten für die Abmahnung von 3.247,90 € führt. Der Abgemahnte soll außerdem Schadensersatz leisten.

In den meisten uns bekannten Fällen handelte es sich tatsächlich um Plagiate und damit um Markenrechtsverletzungen. Viele unserer Mandanten ahnten nicht einmal, dass es sich bei ihren Produkten nicht um Originalprodukte von Samsung handelte, sondern um Fälschungen.  


Empfehlung

Bei Erhalt einer Abmahnung ist es besonders wichtig, die Abmahnung rechtlich genau prüfen zu lassen und die gesetzte kurze Frist zu beachten.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall übereilt abgegeben werden. In den vorformulierten Unterlassungserklärungen verpflichtet sich der Unterzeichner häufig zu weit mehr als er unbedingt muss.

Die Abgabe einer stark modifizierten Unterlassungserklärung ist meistens sinnvoll.

Die Einhaltung der Frist ist wichtig, um nicht unnötig hohe Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten entstehen zu lassen. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens liegen wegen des hohen Streitwertes schnell über 10.000€.  

Wir bieten die telefonische Erstberatung kostenlos an. Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Tim Christian Berger

berger@renner-morbach.de   +49 221 27 22 55 65


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