Notwehr und Notstand: Wann ist eine Tat gerechtfertigt?
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Im deutschen Strafrecht gibt es bestimmte Situationen, in denen eine an sich strafbare Handlung gerechtfertigt sein kann. Die bekanntesten Rechtfertigungsgründe sind die Notwehr (§ 32 StGB) und der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB). Doch wann genau liegt Notwehr oder Notstand vor, und welche Rechte haben Betroffene? In diesem Rechtstipp klären wir die wichtigsten Fragen rund um diese Themen.
Was ist Notwehr?
Der Begriff der Notwehr ist in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) gesetzlich definiert. Demnach handelt es sich um eine Notwehr, wenn jemand eine Tat begeht, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Hierbei steht das Recht auf Selbstverteidigung im Vordergrund.
Voraussetzungen der Notwehr
- Gegenwärtiger Angriff: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, bereits begonnen haben oder noch andauern.
- Rechtswidriger Angriff: Der Angriff darf nicht durch gesetzliche Erlaubnisse gedeckt sein.
- Erforderlichkeit der Verteidigung: Die Abwehrhandlung muss das mildeste Mittel darstellen, das geeignet ist, den Angriff zu beenden.
- Verteidigungswille: Der Handelnde muss mit dem Bewusstsein und dem Willen handeln, den Angriff abzuwehren.
Beispiel: Sie werden in München nachts auf dem Nachhauseweg von einer Person angegriffen und verteidigen sich, um den Angriff abzuwehren. Ihre Handlung könnte unter Notwehr fallen und somit gerechtfertigt sein.
Was ist rechtfertigender Notstand?
Der rechtfertigende Notstand wird in § 34 StGB geregelt. Hiernach ist eine Tat nicht rechtswidrig, wenn sie begangen wird, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, und dabei das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Es geht also um eine Interessensabwägung zwischen den Rechtsgütern.
Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands
- Gegenwärtige Gefahr: Eine Situation, in der ein Schaden für Rechtsgüter unmittelbar droht.
- Erforderlichkeit der Handlung: Die Tat muss geeignet und notwendig sein, die Gefahr abzuwenden.
- Wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses: Das geschützte Rechtsgut muss das beeinträchtigte deutlich überwiegen.
- Angemessenheit: Die Handlung darf nicht gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsordnung verstoßen.
Beispiel: Sie sehen ein Kind, das in München in einen Fluss fällt und zu ertrinken droht. Um es zu retten, betreten Sie unerlaubt ein Privatgrundstück und beschädigen dabei einen Zaun. Ihre Handlung könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein.
Unterschiede zwischen Notwehr und Notstand
Obwohl beide Rechtsinstitute Rechtfertigungsgründe sind, gibt es wesentliche Unterschiede:
- Notwehr bezieht sich auf die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs durch eine andere Person.
- Notstand betrifft Situationen, in denen eine Gefahr für Rechtsgüter besteht, die nicht unbedingt von einer Person ausgehen muss (z.B. Naturkatastrophen).
- Bei der Notwehr erfolgt keine Abwägung der Rechtsgüter, während beim Notstand eine solche Abwägung entscheidend ist.
Rechtliche Folgen und Gefahren
Die Anwendung von Notwehr oder Notstand ist häufig komplex und kann leicht zu Missverständnissen führen. So kann eine vermeintliche Notwehrhandlung als übermäßige Gewalt eingestuft werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Gleiches gilt für den Notstand, wenn die Abwägung der Rechtsgüter nicht angemessen war.
Insbesondere in München beobachten wir, dass Betroffene oft zu spät rechtlichen Beistand suchen und somit wertvolle Chancen verspielen, ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Warum Sie einen erfahrenen Strafverteidiger benötigen
Die Beurteilung, ob Notwehr oder Notstand vorliegt, erfordert tiefgehende juristische Kenntnisse und Erfahrung. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann:
- Ihre Situation rechtlich einordnen und beraten.
- Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen und Ihre Rechte wahren.
- Eine Strategie entwickeln, um das Verfahren möglichst positiv für Sie zu beeinflussen.
- Sicherstellen, dass keine unbedachten Aussagen gemacht werden, die Ihnen später schaden könnten.
Kleine Fehler zu Beginn eines Verfahrens können erhebliche negative Auswirkungen haben. Daher ist es unerlässlich, von Anfang an professionellen rechtlichen Beistand zu haben.
Unser Angebot für Sie in München
Als erfahrene Strafverteidiger in München stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie wegen einer Notwehr- oder Notstandssituation rechtliche Hilfe benötigen. Wir bieten Ihnen:
- Kompetente und individuelle Beratung.
- Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Unterstützung bei allen Fragen rund um das Strafverfahren.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei in München oder für ein Telefonat. Nutzen Sie hierfür einfach unsere Online-Terminvereinbarung unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de
Fazit
Notwehr und Notstand sind wichtige Rechtsbegriffe, die in bestimmten Situationen eine Straftat rechtfertigen können. Aufgrund der Komplexität der Materie und der möglichen schwerwiegenden Konsequenzen empfehlen wir dringend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.
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