Notwendige Pflichtverteidigung bei zu erwartender Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels

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Das Landgericht Gießen hat mit Beschluss vom 25.05.2010 (7 Qs 102/10) auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes Zeljko Grgic unter Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Büdingen den Rechtsanwalt Grgic als Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO bestellt, da im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung dem Angeklagten einschneidende ausländerrechtliche Maßnahmen (Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung) drohen.

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erschien geboten, zumal sich die Anklage auch auf mehrere in der Akte enthaltene Urkunden stützte und der Angeklagte kein umfassendes Akteneinsichtsrecht hat.


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