NS-Prozesse: KZ-Aufseher nach 70 Jahren vor Gericht

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Die Staatsanwaltschaften überall in Deutschland klagen noch NS-Verbrechen an, obwohl sich diese Verbrechen vor ca. 70 Jahren ereignet haben. Nach dem Strafgesetzbuch verjährt Mord nicht.

Die neuen Fälle werden zentral in Ludwigsburg (Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen) recherchiert und an die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz der hochbetagten Beschuldigten weitergereicht. Soweit diese Personen verhandlungsfähig sind, wird nach eigener Prüfung der örtlichen Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben.

Diesen Verfahren schließen sich die noch lebenden Verwandten der Opfer als Nebenkläger an, welche extra aus dem Ausland einreisen.

Bei den Gehilfen der NS-Verbrechen geht es um Personen, die im Vernichtungslager und Konzentrationslager die Verbrechen anderer gefördert haben.

Einer der Gründe, warum erst jetzt Anklage erhoben wird, ist die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, was die Anforderung der konkreten Tatbeteiligung der Beschuldigten anging.

Die neue Rechtsprechung, unter anderen des Landgerichts München, sah durch die bloße Anwesenheit des Beschuldigten (Demjanjuk als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor) eine Beihilfehandlung zum Mord; weitere konkretere Nachweise brauchte das Gericht nicht. Bevor der Bundesgerichtshof über die Revision des Angeklagten entscheiden konnte, verstarb dieser. Trotzdem ist das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahre 2011 ein Meilenstein in der Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ermutigte manche Staatsanwaltschaft, noch einmal Altfälle erneut zu überprüfen.

Schwierig sind die Fälle trotzdem. Weil Historiker zwischen Konzentrationslager und Vernichtungslager unterscheiden, sind die Fälle mit Bezug zum Konzentrationslager die schwierigeren Fälle; hier ist der Nachweis der Tatbeteiligung aufwendiger. Die Beschuldigten berufen sich nicht selten auf den Befehlsnotstand. Obwohl bisher kein Fall bekannt ist, dass Aufseher im Konzentrationslager bei Ungehorsam erschossen worden wären, berufen sich einige hochbetagte Beschuldigte darauf.

Wenn Sie Fragen zum Nebenklagebeistand haben, prüfe ich, ob ich Sie als Nebenkläger/in in Hamburg vertreten kann

Dr. Ebrahim-Nesbat aus Hamburg


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