Nun sind öffentliche Dokumente in der gesamten Europäischen Union direkt gültig.

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Für alle europäischen Bürger, die in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland leben oder ein Interesse oder Geschäft in einem anderen Land haben, gibt es gute Nachrichten. Sehr oft stellt sich für sie das Problem, zu verstehen, wie die Beglaubigung öffentlicher Dokumente oder Zertifikate aus ihrem Land aussehen soll. Es hat einige Zeit gedauert, aber seit letztem Februar dank der Europäischen Verordnung 1191/2016 sind alle in einem Land ausgestellten öffentlichen Dokumente in allen anderen Ländern der Europäischen Union direkt gültig. 

Insbesondere wird damit das Erfordernis der Legalisierung oder ähnlicher Formalitäten abgeschafft und die Formalitäten für Übersetzungen vereinfacht. Bescheinigungen wie Geburt, Heirat, Scheidung, Ehe, Adoption, Wohnsitz oder Fehlen eines Strafregisters müssen von den Behörden aller europäischen Länder anerkannt werden, wenn sie von einem Gericht, Notar, einer öffentlichen Verwaltung oder einem Gerichtsvollzieher ausgestellt wurden. Im Zweifelsfall kann die Behörde Kontrollen auf der Online-Plattform der EU durchführen. Natürlich müssen die Dokumente in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem sie verwendet werden sollen. Um auch die Übersetzung zu vereinfachen, stehen auf dem Portal der Europäischen Union mehrsprachige Formulare zur Verfügung. Ebenfalls in Italien hat die Abteilung für Zentrale Demographische Dienste des Innenministeriums das Rundschreiben Nr. 2/2019 über mehrsprachige Standardformulare herausgegeben.

Dies kann als ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration bezeichnet werden.


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