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Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Autokauf - Ansprüche bei Sachmängeln

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Tritt ein Käufer aufgrund von Sachmängeln vom Autokauf zurück, stellt sich oft die Frage, ob er zusätzlich zur Rückabwicklung des Kaufvertrags auch Nutzungsausfall für die Zeit geltend machen kann, in der er das Fahrzeug nicht nutzen konnte. Ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 15 O 44/23) befasst sich mit dieser Problematik und stärkt die Rechte von Autokäufern.

Rücktrittsrecht bei erheblichen Mängeln

Weist ein gekauftes Fahrzeug erhebliche Mängel auf, die trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht behoben werden können, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies gilt für gewöhnlich, wenn die Mängel bereits bei Übergabe vorlagen beeinträchtigen.

Anspruch auf Nutzungsausfall neben Rückabwicklung

Neben der Rückzahlung des Kaufpreises hat der Käufer nach dem Urteil des LG Koblenz auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem er das mangelhafte Fahrzeug nicht nutzen konnte. 

Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Rückabwicklung und wird mit einer eventuellen Nutzungsentschädigung des Verkäufers verrechnet. Für das Entstehen des Anspruchs ist es allerdings nach wiederholter Rechtsprechung erforderlich, dass der Käufer dem Verkäufer möglichst frühzeitig, wahrheitsgemäß u.a. bekannt gibt, dass er auf ein Fahrzeug angewiesen ist und ein Ersatzfahrzeug nicht zur Verfügung stehen hat. 

Verschulden des Verkäufers als Voraussetzung

Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfall ist, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, also die Pflicht zur mangelfreien Lieferung schuldhaft verletzt hat. Dies ist oft der Fall, wenn er den Mangel beim ersten Nacherfüllungsversuch nicht beseitigt werden konnte.

Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Käufer einen Anspruch auf einen täglichen Nutzungsausfallschaden bis zur endgültigen Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Die Höhe des täglichen Nutzungsausfallschadens hängt von dem vertragsgegenständlichen Fahrzeugfabrikat und dem Alter des Fahrzeugs ab.  

Fazit

Das Urteil des LG Koblenz stärkt die Rechte von Autokäufern, indem es klarstellt, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmängeln nicht nur die Rückabwicklung, sondern auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht. Käufer sollten sich daher im Falle von erheblichen Mängeln nicht scheuen, ihre Rechte konsequent durchzusetzen und neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch eine angemessene Entschädigung für die entgangene Nutzung zu verlangen.


Kontakt

Die Anwälte der mehrfach ausgezeichneten Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sind u. a. auf das Autokaufrecht, das Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und konnte bereits Hunderte Mandanten bundesweit beraten und erfolgreich vertreten.

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