OASIS-Spielersperrsystem: Antragstellung einer Sperre und Aufhebung einer Sperre.

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1. Einführung

Das OASIS-Spielersperrsystem ist eine zentrale Maßnahme des Spielerschutzes in Deutschland. Die genaue Abkürzung "OASIS" steht für "Online Abfrage Spielerstatus". Es dient dazu, Spieler, die ein problematisches Spielverhalten aufweisen oder sich selbst sperren lassen möchten, von der Teilnahme an Glücksspielen auszuschließen. Die Anbieter von Glücksspielen sind verpflichtet, jeden Spieler vor dessen Teilnahme an einem Spiel im OASIS-System zu überprüfen.

Die Spielersperre „OASIS“ war Teil der letzten Stufe des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, und setzt den finalen Punkt in einen über Jahre fortentwickelten Spielersperrsystem.


2. Für welche Glücksspielanbieter ist das OASIS-Sperrsystem bindend?

Alle legalen und lizenzierten Spieleanbieter in Deutschland, die Glücksspiele im Angebot haben, müssen das OASIS-Sperrsystem beachten. 

Dies sind primär

  • Casinos und Spielbanken,
  • Online Poker Anbieter,
  • Online Casinos,
  • Online Spielautomaten,
  • Spielhallen mit Spielautomaten,
  • Pferdewetten im Internet,
  • Lotterien,
  • Veranstalter und Vermittler von Sportwetten sowie Buchmacher,
  • Gewerbliche Spielvermittler.


3. Wie und wo kann eine Glückspielsperre für das System OASIS beantragt werden?

Um eine Sperrung für Glücksspiele über das OASIS-System zu beantragen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

a) Sperrung über einen Online-Glückspielanbieter

Eine Möglichkeit ist die Beantragung über ein Online-Casino, das bereits an das OASIS-System angeschlossen ist. Nach der Anmeldung beim Casino Ihrer Wahl können Sie in der Regel über die Einstellungen Ihren Account sperren.

b) Sperrung über einen Glückspielanbieter vor Ort

Alternativ können Sie auch in ein stationäres Glücksspielgeschäft gehen und dort eine Sperre beantragen. Dazu können Sie einfach in Ihre örtliche Spielhalle oder Ihr örtliches Wettbüro gehen und nach einer OASIS-Sperre fragen.

c) Sperrung über das Regierungspräsidium Darmstadt

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Sperrung zu stellen. Dazu muss ein Formular ausgefüllt und unterschrieben sowie die nötigen Ausweisdokumente vorgelegt werden.

https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=OasisSpielerSper&formtecid=3&areashortname=RPDA_III_34_SP

d) Sperrung direkt über OASIS

Es ist auch möglich, einen schriftlichen Sperrantrag beim Sperrsystem OASIS zu stellen. Der Antrag kann per Post an das Regierungspräsidium Darmstadt oder per E-Mail an "spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de" gesendet werden. Dem Antrag muss eine gut lesbare Kopie des Personalausweises beigefügt werden.


4. Welche Daten werden in der OASIS-Sperrdatei gespeichert?

Die OASIS Sperrdatei speichert relevante Daten, um die Verwaltung und Durchsetzung von Spielersperren zu ermöglichen. 

Das Recht zur Datenverarbeitung ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Glückspielstaatsvertrag (GlüStV).

Folgende Daten werden gespeichert:

  • Geburtsdatum sowie Geburtsort des Spielers,
  • Benutzernamen, das Datum der Kontoerstellung oder andere relevante Daten zur Identifizierung des Spielers,
  • Anschrift,
  • Sperrdauer,
  • Grund für die Spielersperre,
  • Anbieter oder Meldestelle.

Die Informationen in der OASIS Sperrdatei sind nicht für Dritte oder andere Auskunftssysteme wie SCHUFA, Kreditinstitute oder Banken zugänglich.


5. Welche Arten von Sperren gibt es?

Die Sperren im OASIS-System lassen sich wie folgt unterteilen:

a) Befristete Sperre

Diese hat eine individuelle Laufzeit von mindestens drei Monaten. Der Antragsteller kann selbst festlegen, wie lange die Sperre dauern soll, innerhalb eines bestimmten Rahmens.

b) Unbefristete Sperre

Diese hat eine Mindestdauer von einem Jahr. Hierbei handelt es sich um eine langfristige Selbstsperre, die auf unbestimmte Zeit gilt.

c) Sonderfall 24-Stunden-Sperre

Die Spielersperre für 24 Stunden ist eine kurzfristige Maßnahme, um Spieler vor exzessivem Glücksspielverhalten zu schützen. Sie tritt in Kraft, wenn ein Spieler eine bestimmte Zeitspanne lang kontinuierlich gespielt hat und eine vorübergehende Unterbrechung notwendig ist. Glückspielbetreiber können verpflichtet sein, diese Sperre bei exzessivem Glückspielverhalten auszulösen.

d) Selbstsperrung

Spieler, die ihr eigenes Spielverhalten als problematisch ansehen, können eine Selbstsperrung beantragen. Diese Sperre erfordert eine formelle Antragstellung beim Glücksspielanbieter oder den zuständigen Behörden.

e) Fremdsperrung

Wenn die Gefahr besteht, dass eine Person sich selbst oder ihrer finanziellen Situation erheblichen Schaden zufügt, können nahestehende Personen oder Behörden eine Fremdsperrung initiieren. Hierfür sind glaubhafte Nachweise über das riskante Spielverhalten erforderlich.


6. Wie kann eine eingetragene Spielsperre in OASIS aufgehoben werden?

Die Aufhebung einer eingetragenen Sperre in OASIS kann durch den gesperrten Spieler selbst beantragt werden. 

Dieser Antrag kann entweder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden oder beim Glücksspielbetreiber, der dann verpflichtet ist, den Antrag ans Regierungspräsidium Darmstadt weiterzuleiten.

Der Antrag zur Aufhebung der Sperre kann in drei Schritten erfolgen:

  1. Eingabe der Daten in das entsprechende Formular und klicken auf „Sperre aufheben“.
  2. Bestätigung der E-Mailadresse über Bestätigungslink.
  3. Nachdem die E-Mailadresse bestätigt wurde, geht der Aufhebungsantrag per E-Mail zu. Dieser ist vollständig auszufüllen und an das Regierungspräsidium Darmstadt zurückzuschicken.

https://oasis-sperre.com/aufheben/

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung der Sperre nicht sofort erfolgt, sondern gesetzlichen Fristen unterliegt. 

Bei Selbstsperren wird die Sperre eine Woche nach Eingang des Antrags aufgehoben. Bei Fremdsperren ist eine Schutzfrist von einem Monat vorgesehen.

Die Mindestlaufzeit für eine Sperre beträgt bei Fremdsperren ein Jahr und bei Selbstsperren entspricht sie der beantragten Dauer. 

Anträge zur Aufhebung der Sperre können erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeiten bearbeitet werden.

Nach der Bearbeitung des Antrags werden die Antragsteller vom Regierungspräsidium Darmstadt über die Aufhebung Ihrer Sperre informiert.


7. Wie kann abgefragt werden, ob eine Spielersperre besteht?

Um herauszufinden, ob im OASIS-System eine Sperrung hinterlegt ist, können die nachfolgenden Abfragen genutzt werden:

  1. Anfrage direkt über das Regierungspräsidium Darmstadt ob ein Eintrag in der Sperrdatei geführt wird oder
  2. Abfrage über einen Glückspielbetreiber.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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