Offene Immobilienfonds (AXA Immoselect, DEGI, TMW, P2 Value, SEB Immoinvest) Schadensersatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Schadensersatz für Anleger der offenen Immobilienfonds (AXA Immoselect, DEGI, TMW, P2 Value, CS Euroreal, SEB Immoinvest, DB Immoflex, KanAm Grundinvest, KanAm US-Grundinvest, UBS 3 Sector Real Estate). Verjährung droht!

Zahlreiche offene Immobilienfonds (AXA Immoselect, DEGI, TMW, P2 Value, CS Euroreal, SEB Immoinvest, DB Immoflex, KanAm Grundinvest, KanAm US-Grundinvest, UBS 3 Sector Real Estate) sind derzeit geschlossen oder werden abgewickelt. Ob die Fonds wieder öffnen, die derzeit geschlossen sind, ist fraglich, da viele Fonds bereits aufgelöst und liquidiert werden. Anleger leiden seit Jahren unter der Krise der offenen Immobilienfonds (AXA Immoselect, DEGI, TMW, P2 Value, CS Euroreal, SEB Immoinvest, DB Immoflex, KanAm Grundinvest, KanAm US-Grundinvest, UBS 3 Sector Real Estate). Es ist jedoch nicht alles verloren, sondern Schadensersatz ist möglich. So kann das verlorene Geld voll zurückerlangt werden. Anleger müssen aber jetzt dringend handeln, da Ende 2011 die Ansprüche verjähren können.

Folgende Aufklärungsmängel begründen einen Schadensersatzanspruch:

  1. Risiken wurden nie erwähnt, insbesondere das Risiko eines Verlusts.
  2. Die Möglichkeit der Schließung wurde nicht erwähnt.
  3. Die Möglichkeit der Abwicklung und Liquidation wurde nicht erwähnt.
  4. Über Provisionen (Kick-Backs, Rückvergütungen) wurde nicht aufgeklärt (allein der Hinweis auf den Ausgabeaufschlag reicht nicht!)
  5. Ein Hinweis auf die Krise der offenen Immobilienfonds 2006 fehlt.
  6. Es wurde kein Prospekt angeboten oder übergeben.

"Die Beratung hunderter Anleger zeigt, dass kein Anleger, der durch uns vertreten wird, über diese Risiken aufgeklärt wurde. Wir werden daher massenweise Klagen einreichen.", teilt Rechtsanwalt Dr. Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema