Ohne Vorfälligkeitsentschädigung von dem Kreditvertrag bei der Deutschen Kreditbank AG Potsdam lösen

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Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte spielt privaten Kreditnehmern einen Ball zu, der auf positive Resonanz stößt. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Banken führen dazu, dass auch Jahre nach dem Abschluss eines Darlehens der Vertrag widerrufen werden kann. Nutzen Sie den „Widerrufsjoker“ und genießen Sie die niedrigen Zinsen am Immobilienfinanzierungsmarkt!

Refinanzierung durch Widerruf des Darlehens bei der Deutsche Kreditbank AG Potsdam

Der größte Vorteil des „Widerrufsjokers“ fällt beim Vergleich mit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens deutlich ins Gewicht. Denn bei einer Kündigung des Darlehensnehmers vor Fälligkeit verlangen Banken von ihren Kunden oft eine enorme Summe an Geld, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einem Widerruf muss die Bank die Vertragsrückabwicklung akzeptieren, ohne eine solche Zahlung vom Kunden fordern zu können. Die Refinanzierung wird dadurch deutlich attraktiver. Denn dadurch lässt sich bis zu mehrere Zehntausend Euro sparen.

Widerruf des Kredits bei der Deutschen Kreditbank Potsdam – rechtliche Hintergründe

Die Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens bei der Deutschen Kreditbank AG steht Ihnen offen, wenn sie aus privaten Zwecken einen Kredit nach November 2002 aufgenommen haben und Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Denn der Gesetzgeber schreibt den Banken, wie auch der Deutsche Kreditbank AG, vor, ihre Kunden umfangreich mithilfe bestimmter Textbausteine über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Das Widerrufsrecht ist den Verbrauchern gesetzlich als Schutz vor Unternehmern eingeräumt worden. Allerdings änderten etliche Banken die Textbausteine ab. Dadurch wird den Verbrauchern teilweise durch fehler- oder lückenhafte Belehrungen die Ausübung des Widerrufs erschwert. Der allerdings positive Nebeneffekt: Das Widerrufsrecht läuft in solchen Fällen für den Bankkunden nicht nach zwei Wochen nach Vertragsschluss ab. Auch heute noch können Sie Ihre Verträge, die Sie vor Jahren geschlossen haben, widerrufen.

Allerdings wird für betroffene Bankkunden die Zeit knapp. Der Gesetzgeber hat vor, eine Änderung durchzusetzen, die bewirken soll, dass im Juni 2016 die letzte Möglichkeit besteht, Verträge von 2002 bis 2010 zu widerrufen.

Deutsche Kreditbank Potsdam hielt Vorgaben zur äußerlichen Form der Belehrungen nicht ein

Wann eine Belehrung den Verbraucher fehlerhaft aufklärt, kann nicht generalisierend bestimmt werden. Hierzu müssen die Widerrufsbelehrungen einzeln von rechtlich geschulten Augen untersucht werden. Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank Potsdam, die um das Jahr 2005 verwendet wurden, zeigen jedoch Schwachstellen in der äußerlichen Gestaltung der Belehrung. Denn die Gestaltung muss sich an dem „Deutlichkeitsgebot“ orientieren: Der Verbraucher soll eindeutig und unmissverständlich auf sein Recht hingewiesen werden, um es auch tatsächlich ausüben zu können. Das kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass sich die Widerrufsbelehrung durch veränderte Schriftart, Schriftgröße, Farbe oder eine Umrahmung vom übrigen Vertragstext abhebt, um durch diese Ausgestaltungen den Verbraucher deutlich auf den Widerruf hinzuweisen. Die Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank Potsdam aus dem Jahr 2005 jedoch sind gestalterisch in den Rest des Vertragstextes eingebettet und treten nicht deutlich zum Vorschein. Es fehlen ihnen zum Beispiel gliedernde Zwischenüberschriften, wie „Widerrufsrecht“ und „Widerrufsfolgen“. Die Zwischenüberschriften sollen den Verbraucher unübersehbar durch die wichtigsten Informationen zum Widerruf führen. Nicht hervorgehobene Belehrungen wie die der Deutschen Kreditbank Potsdam büßen jedoch einiges von ihrer Kraft ein, den Verbraucher vor unüberlegten Verträgen zu schützen.

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