OLG Dresden bestätigt Erforderlichkeit einer zweifachen Altersprüfung bei Versand von FSK-18-DVDs

  • 1 Minuten Lesezeit

Nachdem bereits Anfang Mai 2016 das Landgericht Leipzig in einer durch unseren Kanzlei eingelegten Rechtssache (einstweilige Verfügung) mit Urteil vom 6. Mai 2016 (Az.: 05 O 757/16), entschieden hatte, dass bei Versendung einer als jugendgefährdend eingestuften DVD eine zweifache Altersverifikation erforderlich sei, wurde dies nun durch das OLG Dresden mit Urteil vom 8. November 2016 bestätigt.

Auch das Oberlandesgericht Dresden verwies in seiner Urteilbegründung auf die einschlägigen BGH-Entscheidungen. In diesen Entscheidungen (Az.: I ZR 18/04 und I ZR 102/05) wird darauf hingewiesen:

 „… für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz sei einerseits eine zuverlässige Altersverifikation vor dem Versand der Medien erforderlich. Andererseits müsse aber sichergestellt werden, dass die abgesandte Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen werde.“

Eine wie von dem Beklagten verwendete Versandmethode (Alters- und Identitätsprüfung) die allein eine Überprüfung bei der Zustellung der Ware vorsieht, genügt dagegen nicht.

Hieran ändere auch nicht die Tatsache, dass seit Erlass dieser Entscheidungen neue Versandmethoden hinzugekommen sind, so die Richter des OLG Dresden weiter. Denn eine lediglich einstufige Prüfung wird dem Schutzzweck des Jugendschutzes nicht in gleichem Maße erreicht wie bei einer zweistufigen Prüfung. Eine zweistufige Prüfung von zwei Personen ist effektiver als bei einer einstufigen Prüfung von einer einzelnen Person. Zudem wird bei einer Prüfung vor dem Versand der Ware erreicht, dass diese erst gar nicht auf den Weg zu einem Minderjährigen gebracht wird.

OLG Dresden, Urteil vom 8. November 2016, Az.: 14 U 699/16 (einstweiliges Rechtsschutzverfahren)

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten