OLG Hamburg: Parship- Verlängerungsklauseln in vielen Fällen unwirksam

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das Thema "Abofallen" betrifft nicht nur kleinere, unbekannte Websites. Wie ein aktuelles Urteil zeigt, können auch große und beliebte Plattformen wie Parship in den Fokus geraten.

Hintergrund des Falls

Viele Nutzer von Parship haben in der Vergangenheit beklagt, dass sie weiterhin Zahlungen leisten müssen, selbst nachdem sie ihren Lebenspartner gefunden haben. Das Problem? Eine automatische Vertragsverlängerung in den AGB. Dank eines aktuellen Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg wird dieser Praxis jetzt in bestimmten Fällen ein Riegel vorgeschoben.

Das OLG erklärte, dass alle Verträge, die sich automatisch um ein volles Jahr verlängerten, wenn sie nicht zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wurden, in Fällen mit einer Vertragslaufzeit von sechs bis zwölf Monaten unwirksam sind. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten hingegen wurde diese Regelung als zulässig angesehen.

Warum ist diese Entscheidung so wichtig?

Das OLG betonte, dass ein Vertrag mit Parship nicht mit einem Handyvertrag vergleichbar sei. Bei einem Mobilfunkvertrag ist der Hauptgrund für eine Kündigung oft der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Bei einer Dating-Plattform jedoch endet das Interesse an dem Service oft, wenn ein Partner gefunden wurde.

Diese Unterscheidung ist zentral, da es sehr individuell ist, wann jemand das Gefühl hat, erfolgreich einen Partner gefunden zu haben. Und wenn dieser Punkt erreicht ist, ist es schwer vorstellbar, dass jemand weiterhin für den Service zahlen möchte, geschweige denn noch aktiv auf der Plattform sein will.

Weitere Kritikpunkte

Neben der oben genannten automatischen Vertragsverlängerung gab es auch Kritik an der Unmöglichkeit einer fristlosen Kündigung bei Parship. Verbraucherschützer argumentierten, dass Kunden das Recht haben sollten, jederzeit ohne Vorankündigung zu kündigen, besonders wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Daten nicht sicher sind. Dies wurde jedoch vom OLG abgelehnt.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie aufgrund einer Vertragsverlängerung Zahlungen an Parship geleistet haben, bestehen gute Chancen auf eine Rückzahlung durch Parship.

Wenn Parship von Ihnen Zahlungen aufgrund einer Verlängerungsklausel verlangt, können sie dem gut entgehen.

Wenn Sie das Gefühl haben, in eine Abofalle getappt zu sein oder unsicher über Ihre Rechte als Verbraucher sind, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Ich vertrete seit Jahren fast ausschließlich Verbraucher wegen ungewollter Vertragsschlüsse im Internet und berate gern auch Sie in jedem Stadium einer Auseinandersetzung mit Parship und anderen Anbietern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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