OLG Hamm lässt im Diesel-Abgasskandal von Daimler Mercedes-Motor untersuchen

  • 6 Minuten Lesezeit

Während im Justizskandal am Stuttgarter Landgericht die Daimler AG mit allen Mitteln verhindert, dass Licht ins Dunkle des Diesel-Abgasskandals kommt, ist das Oberlandesgericht Hamm bei der Wahrheitsfindung schon einen Schritt weiter. Bereits im September 2019 hat das OLG mit einem Beweisbeschluss (Az. I-17 U 191/18) einen Gutachter bestellt. 

Der soll sich das Abgaskontrollsystem in einem Mercedes Benz E 250 CDI genauer unter die Lupe nehmen und klären, ob ein Konstruktionsteil im Motor verbaut wurde, das die Wirksamkeit der Abgasreinigung verringert. Und falls sich eine solche Abschalteinrichtung im Motor befindet, soll die Frage geklärt werden, ob sie für den Schutz des Motors notwendig ist – so wie es die Autohersteller immer wieder behaupten.

Der Beschluss des OLG Hamm im Diesel-Abgasskandal von Daimler

Im Beschluss des OLG Hamm werden folgende Fragen für den Gutachter zur Beantwortung gestellt:

1.
„Verfügt das vom Kläger erworbene Fahrzeug Mercedes Benz E 250 GDI über ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdrück im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird? (Art. 3 Nr. 10 Verordnung EG Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007)

2.
Falls die Frage zu 1. bejaht wird:

a.
Ist die Einrichtung notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten?

b.
Arbeitet die Einrichtung länger, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist?

c.
Sind die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten? (a. bis c.: Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Verordnung EG Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2007).“

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sieht die Diesel-Fahrzeuge durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Sie rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere. 

1.
Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. 

Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es mittlerweile zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist.

2.
Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.

3.
Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.

4.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. 

Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Auch am Landgericht Stuttgart gibt es offene Fragen zu Daimler

Im Mittelpunkt des aktuellen Justizskandals am Stuttgarter Landgericht steht die Daimler AG und der Fall „Reuschle“. Der sogenannte Diesel-Richter Dr. Fabian Reuschle wollte jedoch keinen Gutachter Kernfragen im Diesel-Abgasskandal beantworten lassen. 

Er hatte die Absicht, im Diesel-Abgasskandal 21 Verfahren zusammenzufassen und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Daimler-Anwälte haben daraufhin gegen Reuschle einen Befangenheitsantrag gestellt – über den noch nicht entschieden worden ist. Dabei ist mit Dr. Sebastian Sonn ein Richter involviert, der bis 2016 für die Kanzlei Gleiss Lutz gearbeitet hat. 

Und Gleiss Lutz vertritt im Diesel-Abgasskandal den Autobauer – auch in Verfahren im Fall „Reuschle“. Befangenheitsanträge gegen Sonn sind von der zuständigen Kammer abgelehnt worden (Az. 3 O 254/18). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ist mit einem Verfahren in den Reuschle-Fällen beteiligt. 

Reuschle wollte drei Themenkomplexe dem EuGH vorlegen, die weit über das hinausgehen, was der Gutachter vom OLG Hamm als Arbeitsauftrag erhalten hat. Folgendes wollte er wissen: 

  1. Ist das in den Fahrzeugen der Daimler AG verbaute sogenannte „Thermofenster“ eine illegale Abschaltvorrichtung?
  2. Sind die Grenzwerte der Euro-Normen nur auf den Prüfständen einzuhalten und ist es damit praktisch egal, was im Realbetrieb aus dem Auspuff herauskommt? So zumindest argumentiert die Automobilindustrie. 
  3. Sollen die Verbraucher bei der Rückgabe ihres Diesel-Fahrzeugs den vollen Kaufpreis erstattet bekommen? Muss der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung bezahlen?

Was ist überhaupt ein Thermofenster?

Ein Thermofenster ist eine strittige Technik, mit deren Hilfe der Motor eines Fahrzeugs vor Überhitzung und Unterkühlung geschützt werden soll. Das Thermofenster beeinflusst anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung. Die Abgasreinigung funktioniert beispielsweise nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C korrekt. Fällt die Außentemperatur unter 15 °C oder über 33 °C wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz ausgeschaltet. 

Ungefilterte gefährliche Stickoxidemissionen werden dann in die Luft geblasen. Übrigens: Die Durchschnittstemperatur in Deutschland liegt nur für drei Monaten im Jahr über 15 °C. Die meiste Zeit des Jahres fällt in Diesel-Autos durch das Thermofenster die Abgasreinigung komplett aus oder wird gedrosselt. Auf den Prüfständen sind Temperaturen um die 25 Grad vorgeschrieben. Auf diese Weise fiel das Thermofenster nicht durch die unzähligen Prüfungen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. 

Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE-Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). 

Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der Russ Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema