Diesel-Abgasskandal: Ansprüche gegen Daimler (Mercedes-Benz) sichern

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Nach Ansicht mittlerweile einiger Gerichte hat Mercedes den in diversen Modellen verbauten Dieselmotor OM 651 mittels eines sog. Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung manipuliert.

Mercedes-Benz-Dieselskandal: Diverse Urteile bestätigen Anspruch auf Rückabwicklung

Dies wurde nun erneut vom Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 31. März 2020 festgestellt. Demnach wurde der Hersteller wegen sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB zu Schadensersatz in Höhe von 31.005,57 € verurteilt. Besonders auffällig ist an dieser Entscheidung, dass die 23. Zivilkammer dem Kläger sogar einen Deliktszins in Höhe von 4 Prozent ab Fahrzeugerwerb zusprach.

Auch das Landgericht Wuppertal hat beispielsweise mit Urteil vom 29.01.2020 (Az.: 17 O 49/19) Daimler verurteilt, einen Kaufvertrag über das Fahrzeug Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIK rückabzuwickeln:

„Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war die Leistung für die Zwecke des Käufers nicht voll brauchbar. Zum einen drohte nicht nur theoretisch die Betriebsuntersagung und Außerbetriebsetzung, sondern auch eine Einschränkung der Fungibilität. Es steht nämlich für das Gericht fest, dass die Beklagte eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der maßgeblichen Vorschriften verwendet hat. Dies folgt schon aus dem dem Rückruf zugrundliegenden Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes, der sich über eine unzulässige Abschalteinrichtung verhält.

Die Beklagte hat zwar Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Indes hat sie, was ihr im Rahmen der sekundären Darlegungslast oblegen hätte, zu dem genauen Inhalt des Rückrufbescheides nicht vorgetragen, insbesondere nicht konkret dargelegt, auf welche der von dem Kläger vorgetragenen Abschalteinrichtungen sich der Rückruf bezogen hat. Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der Kläger substantiiert zu den einzelnen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei seinem Fahrzeug vorgetragen. Allein der Beklagten wäre es möglich gewesen, sodann im Rahmen einer sekundären Darlegungslast zu den genauen Bestimmungen des angeordneten Rückrufes vorzutragen sowie sodann im Einzelnen darzulegen, inwieweit dennoch diese konkreten Abschalteinrichtungen gegebenenfalls für notwendig gehalten wurden, um den sicheren und schadensfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Sich insoweit auf ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu berufen, trägt nicht.“

Diverse Dieselfahrzeuge betroffen.

Neben Fahrzeugen mit dem Motor OM 651 sind Modelle mit dem Motor OM 642 sowie Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 betroffen, darunter:

A-Klasse (200 CDI mit Euro 6)

Vito (mit 1,6 l Motor: 109 CDI 447, 111 CDI 447, 116 CDI, Tourer)

C-Klasse (180 BlueTEC Baureihe, 180 d, 200 d BlueTEC, 200 d BlueTEC, 200 d Schaltgetriebe, 220 d (Euro 5), 250 d T-Modell, 300 BlueTEC Hybrid, 300 h, 205Hybrid)

CLS (350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC)

E-Klasse (220 Bluetec T-Modell, 220 d Limousine, 300 BlueTEC, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d (Coupé/Cabrio), 350 d 4MATIC, 350 d)

S-Klasse (300 BlueTEC Hybrid, 300 h, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC, 220Hybrid)

G-Klasse (350 d)GL (350 BlueTEC 4MATIC)

GLC (220 d, 220 d 4MATIC, 250 d 4MATIC, 250 d, 350 d 4MATIC)

GLE (250 d, 250 d 4MATIC, 350 d 4MATIC, 350 d Coupé 4MATIC)

GLK (200 CDI 4×2, 220 CDI 4×2, 220 BlueTEC 4MATIC, 250 BlueTEC 4MATIC)

GLS (350 d 4MATIC)

ML (250 BlueTEC 4MATIC, 350 BlueTEC 4MATIC)

SLC (250 d)

SLK (250 d)

V-Klasse (220 CDI 250 2.1 (Euro 6), 250 CDI)

Sprinter

Der zusammen mit Renault entwickelte Motor OM 607 soll ebenso über eine Abschaltvorrichtung verfügen. Derzeit prüft das KBA, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung eingerichtet wurde. Dies würde Modelle folgender Modelle betreffen:

A-Klasse

B-Klasse

Citan

CLA

GLA

Mercedes-Benz-Abgasskandal: positive Tendenzen in der Rechtsprechung für Geschädigte

Wenngleich die Aufklärung des Daimler-Dieselskandals noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist, so zeichnet sich eine vergleichbare Tendenz ab. Ähnlich wie beim sog. VW-Abgasskandal zeigt sich mit Zeitablauf seit Bekanntwerden der Verwendung von Abschaltvorrichtungen bei Dieselmotoren in Mercedes-Fahrzeugen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, eine positive Entwicklung in der Rechtsprechung diverser Gerichte für alle Geschädigten.

Verjährung frühestens zum 31.12.2020

Mehr und mehr Gerichte bestätigen, dass es sich bei der vom Automobilhersteller gewählten Vorgehensweise um eine sittenwidrige Schädigung handelt, die die Käufer auch gegenüber dem Hersteller zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs bzw. Schadensersatz berechtigten. Der Dieselskandal wurde im Jahr 2017 bekannt. Etwaige Ansprüche können daher frühestens zum 31.12.2020 verjähren. Sie sollten daher rechtzeitig gesichert werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

RA Thomas Ritter

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wirtschaftsmediator (MuCDR)

Herr RA Thomas Ritter berät und vertritt Geschädigte im Kontext des sog. Abgasskandals seit 2015.


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