OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016

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Oberlandesgerichte entscheiden im Dieselskandal verbraucherfreundlich – Schadensersatz auch nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen

München, 24.09.2019. Nach den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz hat nun auch das OLG Hamm mit Urteil vom 10.09.2019 einer VW-Käuferin im Abgasskandal Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 13 U 149/18). Das Besondere an dem Urteil: Die Klägerin hat Anspruch auf Schadensersatz, obwohl sie ihren VW Beetle rund ein Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hatte.

Im September 2015 flog der VW-Abgasskandal, von dem Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 betroffen waren, auf. Da machte der VW Beetle, den die Klägerin im November 2016 bei einem Händler kaufte, keine Ausnahme. Allerdings machte die Klägerin glaubhaft, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs keine Ahnung von den Abgasmanipulationen hatte. Als sie davon erfuhr, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist, klagte sie auf Schadensersatz. 

Das Landgericht Bochum wies die Klage in erster Instanz ab. Aufgrund der ausführlichen Berichterstattung der Medien über den Abgasskandal hätte die Klägerin beim Kauf im November 2016 Kenntnis von den Abgasmanipulationen haben müssen.

Das sah das OLG Hamm allerdings ganz anders und kippte das Urteil. Die Klägerin sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das OLG Hamm im Berufungsverfahren. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Zur Begründung führte das OLG Hamm aus, dass die Klägerin glaubhaft dargelegt habe, dass sie beim Kauf nicht wusste, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und sie den Kaufvertrag bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht abgeschlossen hätte. Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden, so das OLG Hamm, das die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

 „Die Chancen, im Abgasskandal, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, stehen immer besser. Das belegen zahlreiche Urteile und inzwischen auch Entscheidungen durch Oberlandesgerichte. Das Urteil des OLG Hamm belegt zudem, dass Schadensersatzansprüche auch dann bestehen, wenn das Fahrzeug erst 2016 gekauft wurde. Die mediale Berichterstattung über den Abgasskandal begründet nicht die Kenntnis des Käufers, welches Modell konkret von Abgasmanipulationen betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/ 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB 


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