Abgasskandal: Schadensersatz oder Widerruf?

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Wer ein Auto besitzt, das vom Dieselskandal erfasst ist, hat zunächst zwei Möglichkeiten: Er kann Schadensersatz verlangen oder möglicherweise auch sein Fahrzeug zurückgeben. Wer sein Diesel-Fahrzeug jedoch bei einer Autobank finanziert hat, sollte noch eine dritte Möglichkeit prüfen. Dabei handelt es sich um den möglichen Widerruf des Autokreditvertrages. Denn fast alle Autobanken haben in die Widerrufsbelehrungen ihrer Darlehensverträge Fehler eingebaut, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Aufgrund dieser falschen Widerrufsbelehrungen kann der Widerruf des Autokreditvertrages auch noch Jahre nach dessen Abschluss erklärt werden.

Folgen des Widerrufs

Die wirksame Erklärung des Widerrufs führt dazu, dass der Autokreditvertrag rückabgewickelt werden muss. Dazu müssen Sie das finanzierte Kfz an die Bank zurückgeben. Sie erhalten dafür von der Bank

  • die gesamte von Ihnen geleistete Anzahlung sowie
  • alle bislang gezahlten Tilgungsraten zurück.

Den Kreditvertrag müssen Sie auch nicht weiter bedienen, d. h., weitere Tilgungsraten müssen nicht gezahlt werden. Die Bank darf lediglich die Finanzierungszinsen einbehalten. Diese sind jedoch bei Autokreditverträgen meist sehr gering.

Vorteil des Autokredit-Widerrufs

Gegenüber den anderen Möglichkeiten haben Fahrer eines Abgasskandal-Diesels durch den Widerruf den Vorteil, dass der Wertverlust des Kfz durch den Dieselskandal keine Rolle spielt. Das Auto muss nicht veräußert werden, sondern kann zum Einkaufspreis zurückgegeben werden.

Widerruf besonders vorteilhaft für Verträge ab dem 14.06.2014

Der Widerruf ist insbesondere dann gegenüber den anderen Möglichkeiten vorteilhaft, wenn der Vertrag über den Abgasskandal-Diesel ab dem 14. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Wird ein solcher Vertrag widerrufen, muss kein Entgelt für die Nutzung des Diesel-Kfz gezahlt werden. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Bestimmung im Widerrufsrecht. Anders ist es jedoch, wenn man sich für den anderen Weg entscheidet und argumentiert, das Fahrzeug sei mangelhaft wegen des Skandal-Diesels. Kann man das Diesel-Fahrzeug mit dieser Argumentation zurückgeben, so muss ein Nutzungsentgelt gezahlt werden.

Ein Berechnungsbeispiel für Autokredit-Widerrufe

Bei Verträgen ab dem 14.06.2014 ist nach dem Widerruf für die gesamte Dauer der Nutzung des Kfz nur einen äußerst geringen Betrag gezahlt haben, nämlich die Finanzierungszinsen:

Bei der VW-Bank wurde ein Kredit zur Finanzierung des Kfz aufgenommen. Der Kreditbetrag beträgt 20.000 €, der vereinbarte Zinssatz bei 1 % pro Jahr. Die Anzahlung beträgt 4000 € und die monatliche Tilgungsrate 350 €. Wenn der Autokredit bei der VW-Bank nach 2 Jahren widerrufen wird erhält der Käufer von der VW-Bank die Anzahlung in Höhe von 4000 € und die geleisteten Tilgungsraten in Höhe von 8400 € (24 Monate x 350 €) zurück. Die VW-Bank behält lediglich 400 € an Finanzierungszinsen ein (20.000 € x 1 % x 2 Jahre). Auf die zwei Jahre gerechnet hätte das Auto also nur 16,66 € monatlich gekostet.

Welche Autobanken haben Fehler in den Widerrufsbelehrungen?

Nach unseren bisherigen Erfahrungen haben sehr viele Autobanken Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen. Deshalb können viele Autokreditverträge widerrufen werden. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Banken:

Alfa Romeo Bank

Honda Bank

Peugeot Bank

Toyota Kreditbank

Audi Bank

Jaguar Bank

Porsche Bank

Volkswagen Bank

BMW Bank

Mercedes-Benz Bank

Renault Bank


Fiat Bank

Nissan Bank

Seat Bank


Ford Bank

Opel Bank

Skoda Bank


Widerruf Autokredit möglich? Kostenlose Prüfung

Ob auch Sie Ihren Autokreditvertrag widerrufen können, prüfen wir gerne kostenlos für Sie. Senden Sie uns dazu gerne die Unterlagen Ihres Autokredits zu. Unsere Kontaktadresse und unsere E-Mail-Adresse finden Sie auf der rechten Seite. Auf unserer Webseite https://autokredit-widerrufen.com/pruefen können Sie uns die Unterlagen hochladen.

Schnelle Rückmeldung

Mit dem Ergebnis der Prüfung melden wir uns innerhalb von maximal 3 Tagen bei Ihnen. Ob Sie uns dann beauftragen wollen, müssen Sie erst dann entscheiden. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne dort eine entsprechende Deckungsanfrage – kostenlos für Sie.

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