OLG Köln: Bezeichnung "Zeitung" für Anzeigenblatt kann zulässig sein

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Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.04.2013, Az.: 6 U 203/12, entschieden, dass die Bezeichnung „Zeitung“ für ein Anzeigenblatt nicht per se irreführend nach § 5 UWG ist.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte gab ein anzeigenfinanziertes, Schriftwerk heraus, welches auf herkömmlichen Zeitungspapier gedruckt wurde. Die Ausgaben erschienen monatlich unter der Bezeichnung „Pulheimer Zeitung.“

Die Klägerin sah hierin ein unlauteres, wettbewerbswidriges Verhalten des Beklagten. Die Verwendung des Begriffs „Zeitung“ sei irreführend, da es sich lediglich um ein Anzeigenblatt handele. Anders als bei einer klassischen Zeitung verfüge die Beklagte nicht über eine eigene Redaktion, so dass von einer vollwertigen Zeitung nicht gesprochen werden könne.

Das zuständige Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Begriff „Zeitung“ unterliege einem ständigen Wandel. Anders als früher werde der Begriff nicht mehr nur mit klassischen Tagespublikationen gleichgesetzt. Das Wort Zeitung werde mittlerweile auch für andere Arten und Formen verwendet, z. B. für Internetauftritte oder sonstige elektronische Editionen. Überdies sei zu berücksichtigen, dass das Schriftwerk der Beklagten nicht nur Anzeigen, sondern auch eigene, kleinere Text- und Bildbeiträge enthalte. Auf die Qualität des Inhalts komme es hierbei nicht an. Nach alldem sei nicht ersichtlich, warum der Beklagten untersagt werden sollte, den Begriff „Zeitung“ auch in Zukunft zu verwenden.

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