OLG Stuttgart sieht unzureichende Begründung der PKV

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Die Private Krankenversicherung Axa hat erneut vor Gericht eine Niederlage im Streit um unrechtmäßige Beitragserhöhungen erlitten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Unzulässigkeit von Prämienanpassungen mit Urteil vom 15. Juli 2021 unterstrichen (Az.: 7 U 237/18). Die Beitragsanpassungen der Axa waren aus Sicht des Gerichts unzureichend begründet und inhaltlich fehlerhaft. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge in Höhe von 2000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat Tarifanpassungen mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 enge Grenzen gesetzt, die viele Versicherungen nicht einhalten (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte folgen der BGH-Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Wir holen für die Verbraucher die zu viel bezahlten Beiträge zurück.

Beitragserhöhung des AXA nicht ausreichend begründet

Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Im Mittelpunkt der Begründung muss die Rechnungsgrundlage stehen, aus der hervorgeht, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Also: Haben sich die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Wenn es sich nur um eine vorübergehende Änderung handelt, reicht die nicht dazu aus, die Beiträge zu erhöhen. In diesen Grenzen lässt der BGH Beitragserhöhungen zu.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil kritisiert, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Prämienerhöhung der Axa fehlten. Die Axa habe nicht nachvollziehbar darlegen können, weshalb die Tarife in dieser Höhe gestiegen sind. Schon dem Treuhänder, der die Erhöhung kontrolliert und bestätigt, hat der Versicherer keine ausreichenden Unterlagen zur Überprüfung der Neuberechnung der Prämie vorgelegt. Dem Versicherten stand eine Erstattung von knapp 2.000 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten. Pauschale Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben für eine Erhöhung sind unzureichend. Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert.

Wann stehen die Chancen gut, zu viel bezahlte Beiträge zurück zu erhalten?

  • Fehlende bzw. nicht ausreichende Begründung der Beitragsanpassung (§203 Abs. 5 VVG).
  • Zu niedrige Kalkulation der Tarife bei Versicherungsbeginn und Erhöhung dann zu dem Zweck, auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen (§155 Abs. 3 Satz 2 VAG).
  • Schwellenwert werden nicht erreicht.
     Nur wenn Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen höhere Beiträge verlangt werden. Steigt die Lebenserwartung sind es 5 Prozent (§§203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VVG)

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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