OLG Stuttgart stärkt Verbraucherrechte: Anspruch auf Rückerstattung von Coaching-Zahlungen bestätigt
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Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart fügt sich in eine Reihe gerichtlicher Urteile ein, die Teilnehmern von Coaching-Programmen eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zugesprochen haben. Diese Rechtsprechung stärkt die Verbraucherrechte im Bereich der Online-Coaching-Verträge erheblich.
Hintergrund: Der Entscheidung des OLG Stuttgart
Der Kläger, ein 20-jähriger Kfz-Mechaniker in Ausbildung, hatte ein Online-Coaching-Programm für 5.950 Euro gebucht. Das Programm versprach, ihn innerhalb weniger Monate zum erfolgreichen Betreiber einer eigenen Online-Marketing-Agentur zu machen. Bereits nach wenigen Wochen war er jedoch unzufrieden mit den Inhalten und bezweifelte die Seriosität des Angebots.
Nach der Zahlung von vier Raten in Höhe von insgesamt 1.487,52 Euro widerrief der Teilnehmer den Vertrag und forderte sein Geld zurück. Der Anbieter verweigerte jedoch die Rückerstattung mit der Begründung, es handle sich um eine „maßgeschneiderte Dienstleistung“, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sei.
Urteil: Vertragsnichtigkeit und Rückerstattungsanspruch
Das OLG Stuttgart entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass der Coaching-Anbieter gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen habe. Nach diesem Gesetz müssen Bildungsanbieter, die systematisch Wissen zur beruflichen Weiterentwicklung vermitteln, eine behördliche Zulassung haben.
Da der Coaching-Anbieter über keine solche Zulassung verfügte, wurde der Vertrag gemäß § 7 FernUSG für nichtig erklärt. Das bedeutete für den Kläger: Keinerlei Zahlungsverpflichtung für die restliche Summe. Voller Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten 1.487,52 Euro.
Das Gericht stellte klar, dass das Coaching-Programm keine „individuelle Beratung“, sondern ein strukturiertes Schulungsangebot war, das den Vorschriften des FernUSG unterliegt. Demnach wäre der Vertrag nur mit behördlicher Genehmigung gültig gewesen – die fehlende Zulassung machte ihn von Anfang an unwirksam.
Warum ist dieses Urteil für Verbraucher wichtig?
Viele Anbieter von hochpreisigen Online-Coachings umgehen bewusst rechtliche Vorgaben, indem sie ihre Programme als „exklusive Mentorships“ oder „Beratungsleistungen“ bezeichnen. Doch das Urteil des OLG Stuttgart macht deutlich: Wenn ein Programm systematisch Wissen zur beruflichen Entwicklung vermittelt, muss es behördlich zugelassen sein. Ist das nicht der Fall, können Verbraucher ihre Zahlungen zurückfordern – unabhängig davon, ob sie das Coaching bereits teilweise genutzt haben.
Das Gericht hat sich zudem explizit gegen die Praxis vieler Anbieter ausgesprochen, Verbraucher unter Druck zu setzen und behauptete Ausschlussklauseln für Widerrufe oder Rückerstattungen zu verwenden. Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht oder die Erhebung hoher Stornogebühren sind laut dem Urteil unzulässig, wenn der Vertrag aufgrund fehlender Zulassung ohnehin unwirksam ist.
Konsequenzen für die Coaching-Branche
Für Coaching-Anbieter könnte dieses Urteil gravierende Folgen haben
- Programme ohne behördliche Zulassung könnten vermehrt für nichtig erklärt werden.
- Bereits gezahlte Beträge müssen erstattet werden, auch wenn der Teilnehmer die Inhalte genutzt hat.
- Kundenfreundliche Widerrufsregelungen und vollständige Transparenz könnten zur Pflicht werden.
Fazit: Verbraucher haben starke Rückforderungsrechte
Mit der Entscheidung des OLG Stuttgart ist klar: Verbraucher, die in teure Online-Coaching-Programme investiert haben, sollten genau prüfen, ob ihnen eine Rückerstattung zusteht.
Mein Team und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und die Rückforderung Ihrer Zahlungen für Online-Coaching-Programme durchzusetzen.
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