Omafin Corporation – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Anleger sollten dringend davon Abstand nehmen, über die Handelsplattform Omafin Corporation, die auf ihrer Homepage unter der Domain omafincorp.com unterschiedliche Handelsgeschäfte anbietet, Kapital anzulegen.
Ein entscheidender Punkt, der gegen eine entsprechende Kapitalanlage spricht, ist eine Mitteilung der deutschen Finanzmarktaufsicht. Die für die Finanzmarktaufsicht zuständige Behörde – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – warnte im Rahmen einer Pressemitteilung vom 14.08.2024 vor der Webseite omafincorp.com und stellte fest, dass die entsprechende Firma ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet. Konkret würde sie in Deutschland Anlagen in Kryptowerte, Aktien, Optionen und börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds – ETFs) anbieten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.
Nachdem die entsprechende Erlaubnis nicht vorliegt, verstößt die Firma Omafin Corporation deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt. Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt.
Verantwortliche von Handelsplattformen, die wie die Firma Omafin Corporation, unerlaubt handeln, können nach deutschem Recht sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum fehlt.
Soweit die Firma Omafin Corporation bzw. deren Betreiberin, eine Firma Omafin Corporation GmbH, behaupten, dass sie unter der Adresse: Paul-Lincke Ufer 42, Berlin, tätig wären, so ist dies falsch. Recherchen unserer Kanzlei haben ergeben, dass sich unter der dieser Adresse keine Firma Omafin Corporation GmbH findet. Die Firma Omafin Corporation wirbt folglich mit nicht existierenden Niederlassungen.
Anleger, die bei der Plattform Omafin Corporation investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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