Online-Banking Betrug - DKB - Postbank - Commerzbank - Sparkassen

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Professionell arbeitende Täter schaffen es nach wie vor Bankkunden um ihr erspartes zu bringen. Teils stehen die Betroffenen vor dem finanziellen Ruin, müssen sich Geld für Miete und laufende Lebenshaltungskosten leihen. An die Täter ist in der Regel kein Herankommen. Das Geld ist längst in dunklen Kanälen verschwunden. Die Staatsanwaltschaft stellt oftmals die Ermittlungen ein (im Bild unten sogar mal mit ausführlicher Begründung). Ein absoluter Albtraum! 

Es bleibt letztlich nur noch der Rückgriff auf die eigene Bank. Die Bank trägt grundsätzlich das Missbrauchsrisiko beim Online Banking. Es besteht ein Rückerstattungsanspruch des Kunden bei nicht autorisierten Zahlungen.

Oftmals bestanden (bestehen?) durchaus gewisse Sicherheitslücken im Onlinebanking der jeweiligen Bank. Beispielsweise war bei Auswertung der LOGIN Journale in einigen Fällen ersichtlich, dass es parallele LOGIN der Täter in das Konto der Mandanten gab, währenddessen der Kunde selbst in das Konto eingeloggt war. Auch ist das nach wie vor Massenhaft genutzte Push-TAN Verfahren nicht unüberwindbar sicher. Ferner werden immer noch Freischaltcodes von den Banken per SMS versendet, die möglicherweise von Betrügern abgefangen werden können.

Eine Ausnahme von dem Rückerstattungsanspruch ist das vertragswidrige und/oder grob fahrlässige Verhalten des Kunden im Onlinebanking. Was vertragswidrig ist, lässt sich den AGB der eigenen Bank zum Onlinebanking entnehmen. Bei der Frage der groben Fahrlässigkeit wird es schwieriger. Das ist eine Bewertungsfrage im Einzelfall. Das Verhalten des Betroffenen muss dann sowohl objektiv betrachtet, als auch subjektiv unentschuldbar grob fahrlässig sein. 

In Fällen des Onlinebanking Betrugs ist die Sachverhaltsaufarbeitung von immenser Bedeutung. Der Anwalt muss hier ermittelnd tätig werden und sich sowohl über die Tatsachen, als auch die technischen Hintergründe so weitgehend wie nur irgendwie möglich Gewissheit verschaffen. Andernfalls können die Erfolgsaussichten für einen Rückerstattungsanspruch nicht sicher beurteilt werden und im schlimmsten Fall wird der Mandant noch zusätzlich mit - unnötigen - Kosten belastet.

Jeder Fall ist im Detail unterschiedlich. Pauschale Aussagen verbieten sich hier - wie meines Erachtens auch in allen anderen Fällen. Es kommt auf Details an. Das kann man nicht oft genug betonen. Diese Details zu filtern, und richtig einzuordnen bedarf wiederum einen erheblichen Erfahrungsschatz des Anwalts. 

Gerne unterstütze ich Sie mit persönlichen Einsatz und Expertise in diesen Fällen! Im Rahmen eines ersten Telefonats gebe ich Ihnen - kostenlos - eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und kläre mit Ihnen die weitere Vorgehensweise unter Einbeziehung der Kosten / Nutzen Relation.


Foto(s): Janett-Jasmin Moll

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