​Online Banking Betrug und leer geräumtes Konto

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein leer geräumtes Konto infolge von Online-Betrug ist ein ernstes Problem, dem viele Menschen zum Opfer fallen. Die rechtliche Lage sieht vor, dass in solchen Fällen die Bank nach § 675u S.2 BGB haftet. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtssituation und erklärt, wie Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten können.

1. Rechtliche Haftung der Bank bei leer geräumtem Konto

Gemäß § 675u S.2 BGB trägt die Bank die Verantwortung, wenn ein Konto durch Cyberkriminelle leer geräumt wird. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden unverzüglich das Geld zu erstatten. Dies gilt insbesondere bei verschiedenen Formen von Online-Betrug, wie Phishing-Mails, Pharming, Suchmaschinen-Scam und Social Engineering (Spoofing). Betroffene, deren Konto durch Online-Betrug leer geräumt wurde, sollten sich Unterstützung suchen.

2. Rechtsanwaltsgebühren und Rechtsschutzversicherung

Teilweise werden die Rechtsanwaltsgebühren für die Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Wir klären Sie transparent über die Kostenstruktur auf und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

3. Schutz vor verschiedenen Formen von Online-Betrug

Der Online-Betrug nimmt verschiedene Formen an, von ausgeklügelten Phishing-Mails bis hin zu raffinierten Social Engineering-Techniken. Unabhängig von der Art des Betrugs ist es wichtig zu wissen, dass rechtliche Schritte unternommen werden können, um Ihr Recht auf Erstattung zu wahren.

4. Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen in Ihrem Fall zu helfen. Kontaktieren Sie uns für eine 100% kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich, damit Sie Klarheit über Ihre rechtlichen Optionen erhalten.

Für weitere Informationen oder eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontaktieren Sie uns:

Website: https://www.tes-partner.de/

E-Mail: info@tes-partner.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Tietze

Beiträge zum Thema