Online Scheidung, Scheidungskosten senken, bequem von zu Hause

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Online Scheidung, Kosten senken, bequem von zu Hause, bei Fragen Anwalt anrufen

Sie wollen sich scheiden lassen und Kosten sparen?

Anwälte, wie die Anwaltskanzlei Barnewitz können Ihnen durch eine "Online-Scheidung helfen".    Zeitschriften bestätigen immer wieder, dass die "Online- Scheidung" mit weniger Stress und Kosten verbunden ist.  Aber was ist überhaupt eine Online-Scheidung? Eine Online-Scheidung gibt Ihnen z.B. die Möglichkeit ohne Besuch eines Anwaltes Ihre Scheidung auf den Weg zu bringen. Alles läuft per Internet, Fax, Telefon und/oder Post ab. Sie benötigen keine Anfahrtswege, oder lange Besprechungstermine! Natürlich können Sie aber trotzdem den Anwalt besuchen, wenn Sie dieses wünschen! Wir vertreten Sie grundsätzlich bundesweit.

Eine Online-Scheidung bietet sich z.B. an, wenn Sie sich einvernehmlich von Ihrem Partner/Partnerin scheiden lassen möchten und Sie bald oder bereits seit einem Jahr getrennt leben. Wenn Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen vertreten wir Sie z.B. auch. In diesem Fall können Sie ebenfalls die online Unterlagen ausfüllen. Sie sollten allerdings einen Termin vereinbaren. Für den Fall der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie grundsätzlich nur einen Rechtsanwalt. Die Anwaltskanzlei Barnewitz arbeitet zusätzlich mit Anwälten bundesweit zusammen. Die Scheidung muss grundsätzlich dort eingereicht werden, wo Ihr Ex-Partner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages wohnt/wohnen wird.

Ihr Partner/Partnerin bräuchte grundsätzlich keine anwaltliche Vertretung, wenn Sie anwaltlich vertreten sind und sie könnten sich die Anwaltskosten teilen. Ein Anwalt kann allerdings nur einen Mandanten vertreten, also nicht beide Ehepartner. da die Vertretung von beiden Parteien gesetzlich (grundsätzlich) verboten ist. Ihr Partner dürfte vor Gericht auch nur dem Scheidungsantrag zustimmen und dürfte grundsätzlich keinen eigenen Antrag stellen. Der Scheidungsantrag muss von demjenigen eingereicht werden der anwaltlich vertreten ist.  Ansonsten müsste er sich ebenfalls einen eigenen Anwalt nehmen. Sofern Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben überreichen sie diese bitte an den Rechtsanwalt. Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen möchten informieren Sie Ihren Anwalt direkt hierüber. Bitte übersenden Sie dem Anwalt in Kopie die Heiratsurkunde.

Sie können natürlich auch eine "Online-Scheidung" wählen, wenn Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten wird.

Ein anwaltliches "Onlinescheidungsformular" gibt es z.B. unter:

 www.ra-barnewitz.de

Lesen Sie in Ruhe alle Informationen z.B. auf unserer Homepage durch und rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne. Bezahlen müssen Sie erst etwas, wenn Sie ein Mandat übertragen bzw. die Scheidung bei Gericht eingereicht wird. Wenn Sie uns die Gehaltsbescheinigungen Von Ihnen und  Ihres Mannes/Frau übersenden können wir Ihnen auch mitteilen, wie teuer die Anwaltskosten  werden. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und sind grundsätzlich bei  jedem Anwalt gleich!  Wir helfen Ihnen durch eine einvernehmliche Scheidung Kosten zu senken!

Sofern Ihr Einkommen gering ist kann der Rechtsanwalt einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) bei Gericht für Sie stellen, so dass das Gericht möglicherweise für Sie die Anwaltskosten bzw. die Gerichtskosten trägt. Hierzu müssen Sie ein PKH-Formular ausfüllen (finden Sie z.B. auf unserer Homepage). Möglicherweise gewährt das Gericht im Rahmen der PKH Gewährung dass Sie die Kosten in  Ratenzahlungen aufbringen können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleiseite.


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