Online Sportwetten: Das Umdenken des Landgerichts Osnabrück in der Verlust-Rückerstattung

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München, 17.08.2023 

Eine aufsehenerregende Wende in einem Fall um verlorene Wetten hat Sportwettenfans in Atem gehalten. Ein Mandant, der durch Online Sportwetten beim Anbieter „Playcherry“ beträchtliche 37.700 Euro verloren hatte, kann nun aufatmen.


Historische Wetten, aktuelle Entscheidungen

Der betroffene Kläger hatte von 2014 bis 2016 auf der „Playcherry“ Webseite Online Sportwetten abgeschlossen und dabei einen erheblichen Verlust erlitten. Zu dieser Zeit waren Online-Glücksspiele in Deutschland, einschließlich Online Sportwetten, bis zum 1. Juli 2021 generell untersagt. Wenige Ausnahmegenehmigungen konnten zwar erteilt werden, jedoch konnte „Playcherry“ keine solche Genehmigung vorweisen. 


Rechtsprechung zugunsten des Spielers

Das LG Osnabrück urteilte zugunsten des Klägers. Die Kernaussagen des Gerichts: 

  • Online Sportwetten waren laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland untersagt. 

  • Mit der Neuregelung 2021 können Genehmigungen beantragt werden; jedoch besaß „Playcherry“ keine. 

  • Die Wettverträge seien somit nichtig, da die Beklagte das Verbot missachtet hat. 

  • Die Beklagte hat dadurch unrechtmäßig Gewinn erzielt und muss dem Kläger den gesamten Verlust erstatten. 


Ziele des Online-Glücksspielverbots

Die Absicht hinter dem Verbot von Online-Glücksspielen war klar: Schutz vor Spielsucht und Jugendschutz. Wenn solche Verträge trotz des Verbots als gültig betrachtet würden, würden diese Ziele gefährdet. 


Zusätzliche Rechtsschutzmaßnahmen

Die Tatsache, dass der Kläger an den verbotenen Online Sportwetten teilgenommen hat, behindert seinen Anspruch auf Rückzahlung nicht. Er war im Glauben, dass die Wetten legal waren - ein Argument, gegen das die Beklagte nicht anzukommen vermochte. Zudem hat das LG Osnabrück klargestellt, dass sein Anspruch nicht verjährt ist, da er erst 2022 von der Illegalität erfuhr. 


Aussicht für Spieler und Online Sportwetten

Die Lockerung des Verbots von Online-Glücksspielen erfolgte zwar zum 1. Juli 2021. Aber diese Regelung hat keine rückwirkende Kraft. Das Vorhandensein einer in Deutschland gültigen Lizenz bleibt für Online Sportwetten weiterhin zwingend erforderlich. Die gute Nachricht für Spieler: Sie haben jetzt höhere Chancen, ihre Verluste zurückzuerhalten. 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.rueden.de/tipico-verluste-zurueckfordern/  

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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