Opalenburg Safeinvest 2 – LG Berlin spricht Anlegerin Schadenersatz zu

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Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Safeinvest 2 erhält Schadenersatz. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 16. November 2021 entschieden (Az.: 11 O 96/21). „Das Gericht hat sich unserer Argumentation angeschlossen, dass die Anlageberatung fehlerhaft war. Unsere Mandantin hat daher Anspruch auf Schadenersatz wegen Falschberatung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Klägerin in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatte sich am Fonds Opalenburg Safeinvest 2 beteiligt. Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren Vorstand und Gesellschafter war außerdem Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH, die mit der Vermittlung der Beteiligung beauftragt war und auch in diesem Fall das Beratungsgespräch durchgeführt hatte.

Die Klägerin hatte bis zur außergewöhnlichen Kündigung des Vertrags insgesamt 4.760 Euro an die Fondsgesellschaft gezahlt. „Das Geld forderten wir erfolgreich zurück“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Klägerin hatte in dem Beratungsgespräch deutlich gemacht, dass sie nur an einer sicheren Kapitalanlage für die Altersvorsorge interessiert sei. Zudem sei es für sie von entscheidender Bedeutung gewesen, dass sie die Beteiligung auch kurzfristig kündigen bzw. veräußern kann. Obwohl der Berater der Medius Exclusive wusste, dass die Anlegerin kein Risiko eingehen wollte, habe er weder darüber aufgeklärt, dass eine kurzfristige Veräußerung der Beteiligung nur mit erheblichen finanziellen Verlusten möglich ist, noch über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage informiert. Vielmehr habe er den Fonds Opalenburg Safeinvest 2 als absolut sichere Kapitalanlage dargestellt, führte die Klägerin aus. Den Emissionsprospekt habe sie erst nach der Beratung erhalten. Über die personellen Verflechtungen der Opalenburg Vermögensverwaltung und der Medius Exclusive sei sie nicht aufgeklärt worden. Auch im Prospekt werde dies nicht hinreichend deutlich.

„Unsere Mandantin ist fehlerhaft beraten worden. Hätte sie die Risiken der Geldanlage und die personellen Verflechtungen gekannt, hätte sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Das sah auch das Gericht so. Die Klägerin habe wegen der Verletzung der Aufklärungspflichten Anspruch auf Schadenersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, entschied das LG Berlin. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG sei als Gründungsgesellschafterin verpflichtet gewesen, ein zutreffendes Bild der Geldanlage zu zeichnen und über alle Umstände zu informieren, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehöre es auch, über Risiken und Nachteile verständlich und vollständig aufzuklären. Dies sei nicht geschehen, machte das Gericht deutlich. Erfolgt die Vermittlung der Beteiligung über eine Vertriebsgesellschaft wie hier der Medius, hafte die Gründungsgesellschafterin auch für falsche oder unzureichende Angaben der Vermittler. Zudem hätte auch über die personellen Verflechtungen aufgeklärt werden müssen, so das Gericht.

Die fehlende Aufklärung über die personelle Verflechtung, über das Totalverlustrisiko und weitere Risiken sei kausal für die Anlageentscheidung gewesen. Die Klägerin habe daher Schadenersatzanspruch auf die Rückzahlung ihrer bisher geleisteten Beiträge in Höhe von 4.760 Euro. Zudem muss sie keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten.

„Geschädigte Anleger haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon mehrfach Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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