Opel-Abgasskandal: Erst freiwillige Servicemaßnahme, dann doch verpflichtender Rückruf

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Der so beliebte deutsche Automobilhersteller unter dem Dach des multinationalen Automobilkonzerns Stellantis steckt noch tiefer im Abgasskandal, als man dies zunächst annehmen durfte.

Wie der jüngst veröffentlichte Rückruf des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Sachen Opel zeigt, griff der Hersteller nicht nur bei Fahrzeugen der Modelle Cascada, Insignia und Zafira mit AdBlue-Einspritzung zu unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern auch bei weiteren Fahrzeugen, die angeblich die Euro 6-Abgasnorm erfüllen sollen. Betroffen seien davon nach Angaben des KBA allein in Deutschland knapp 75.000 Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2013 bis 2018.

Das Besondere daran: Das KBA gewährte Opel zu Beginn des Jahres 2021 zunächst die Möglichkeit, die unzulässige(n) Abschalteinrichtung(en) mit Hilfe eines sog. „freiwilligen“ Softwareupdates beseitigen zu können, ehe die Maßnahme im Dezember 2021 in einen verpflichtenden Rückruf umgewandelt wurde.  

Aufforderung zum Softwareupdate erreicht die ersten Fahrzeughalter  

Seit ca. 2 Wochen erhalten betroffene Fahrzeughalter nun die Aufforderung, „umgehend“ Kontakt mit ihrem Opel Service-Partner aufzunehmen und die Software-„Umrüstung“ vornehmen zu lassen. Trotz der sofort zu vollziehenden Anordnung des KBA gegenüber Opel vertritt der Hersteller noch immer die Auffassung, dass die Fahrzeuge keine unzulässigen Funktionen (Abschalteinrichtungen) enthalten würden.

Umso fragwürdiger erscheint dabei die Tatsache, dass sich die Aktionsnummer der freiwilligen Software-„Umrüstung“ zu Beginn des Jahres 2021 (E172109770 (21-R-054) 084) sowie die des nun verpflichtenden Softwareupdates (E172109770 (21-R-054)) nicht unterscheiden. Im Gegenteil: Opel weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das gleiche Softwareupdate handele.

„Freiwillige“ Servicemaßnahmen gar nicht so „freiwillig“, wie man zunächst vermuten könnte

Der geschilderte Fall verdeutlicht, dass auch sog. „freiwillige“ Servicemaßnahmen (häufig) lediglich dem unbewussten Entfernen („Verschleiern“) von in dem Fahrzeug verbauten Abschalteinrichtungen dient. Nimmt an einer freiwilligen Rückrufaktion eine bestimmte Anzahl betroffener Fahrzeughalter teil, so kommt der Hersteller um eine verpflichtende Rückrufmaßnahme umher. Ein öffentliches Zugeben, die Anordnung des KBA erfolge aufgrund der Verwendung rechtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen, kann somit umgangen werden.

Opel scheint dies nicht gelungen zu sein und dürfte sich nun einer regelrechten Klagewelle gegenüberstehen sehen. Unsere Kanzlei erreichten innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Anfragen.

Fahren auch Sie ein betroffenes Fahrzeug und wurden bereits von Opel zur Durchführung der Software-„Umrüstung“ aufgefordert? Lassen Sie uns sprechen! Wir prüfen für Sie kostenlos Ihren Anspruch auf Schadensersatz und leiten alle weiteren erforderlichen Schritte für Sie in die Wege.    

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