Ordnungswidrigkeitsgerichte in Serbien
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Ordnungswidrigkeitsgerichte in Serbien sind Gerichte mit besonderer Zuständigkeit, die in erster Instanz in Ordnungswidrigkeitsverfahren entscheiden, für die keine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden vorgeschrieben ist.
Das unmittelbar höhere Gericht im Verhältnis zu den Ordnungswidrigkeitsgerichten ist das Ordnungswidrigkeitsberufungsgericht, das über Berufungen gegen Entscheidungen der Ordnungswidrigkeitsgerichte und über Berufungen gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in Ordnungswidrigkeitsverfahren entscheidet.
Neben der Rechtsprechung leisten die Ordnungswidrigkeitsgerichte internationale Rechtshilfe im Rahmen ihrer Zuständigkeit und führen andere gesetzlich bestimmte Aufgaben aus. Das Ordnungswidrigkeitsberufungsgericht entscheidet auch über Konflikte und die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit der Ordnungswidrigkeitsgerichte und führt andere gesetzlich bestimmte Aufgaben aus.
Die Republik Serbien hat 44 Ordnungswidrigkeitsgerichte, die für die Gebiete der Städte oder einer oder mehrerer Gemeinden eingerichtet sind. Die Ordnungswidrigkeitsgerichte sowie das Ordnungswidrigkeitsberufungsgericht haben Abteilungen außerhalb ihres Sitzes, in denen sie Recht sprechen und andere gerichtliche Handlungen vornehmen.
Örtliche Zuständigkeit der Ordnungswidrigkeitsgerichte
Nach der allgemeinen Regel ist für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens in erster Instanz das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bereich die Ordnungswidrigkeit begangen oder versucht wurde. Wenn die Ordnungswidrigkeit im Bereich mehrerer Ordnungswidrigkeitsgerichte begangen oder versucht wurde, ist das Gericht zuständig, dass das Verfahren zuerst eingeleitet hat, beziehungsweise das Gericht, bei dem der Antrag auf Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens eingereicht wurde, wenn das Verfahren noch nicht eingeleitet wurde.
Ist der Tatort unbekannt, ist das Gericht zuständig, in dessen Bereich der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat.
Ist weder der Wohnsitz noch der Aufenthaltsort des Beschuldigten bekannt, ist das Gericht zuständig, in dessen Bereich er gefunden, gefasst oder sich selbst gemeldet hat.
Organisation des Ordnungswidrigkeitsberufungsgerichts
Das Ordnungswidrigkeitsberufungsgericht ist ein Gericht auf republikanischer Ebene und entscheidet in allen Verfahren innerhalb seiner Zuständigkeit. Je nachdem, welches Ordnungswidrigkeitsgericht die Entscheidung getroffen hat, gegen die Berufung beim Ordnungswidrigkeitsberufungsgericht eingelegt wird, wird das Verfahren entweder am Sitz des Gerichts oder in einer der Abteilungen durchgeführt.
Der Sitz des Ordnungswidrigkeitsberufungsgerichts befindet sich in Belgrad und deckt die Gebiete der Ordnungswidrigkeitsgerichte in Belgrad, Obrenovac, Mladenovac, Lazarevac, Loznica, Valjevo, Pančevo, Požarevac und Smederevo ab.
Die Abteilung in Kragujevac deckt die Gebiete der Ordnungswidrigkeitsgerichte in Aranđelovac, Gornji Milanovac, Jagodina, Kragujevac, Kraljevo, Kruševac, Novi Pazar, Paraćin, Požega, Prijepolje, Raška, Sjenica, Trstenik, Čačak und Užice ab.
Die Abteilung in Niš deckt die Gebiete der Ordnungswidrigkeitsgerichte in Vranje, Zaječar, Leskovac, Negotin, Niš, Pirot, Preševo und Prokuplje ab.
Die Abteilung in Novi Sad deckt die Gebiete der Ordnungswidrigkeitsgerichte in Bačka Palanka, Bečej, Vršac, Zrenjanin, Kikinda, Novi Sad, Ruma, Senta, Sombor, Sremska Mitrovica, Subotica und Šabac ab.
Zuständigkeit nach außerordentlichen Rechtsmitteln im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, kann die sanktionierte Person beim Ordnungswidrigkeitsgericht, das die erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Ordnungswidrigkeitsverfahrens stellen. Abhängig vom Ergebnis des wiederaufgenommenen Verfahrens kann das Gericht den Antrag ablehnen oder die Entscheidung ganz oder teilweise aufheben.
Insbesondere kann der Staatsanwalt gegen eine rechtskräftige Entscheidung des Ordnungswidrigkeitsberufungsgerichts innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Urteils beim Obersten Kassationsgericht einen Antrag auf Gesetzlichkeitsprüfung einreichen.
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