Pandabrokersvip – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Bei der Internethandelsplattform Pandabrokersvip handelt es sich um eine der vielen Firmen, die im Internet auf ihrer Homepage damit werben, dass Anleger über die Handelsplattform mit Kryptowährungen, Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten.
Die Firma Pandabrokersvip unterbreitet entsprechende Offerten auf ihrer Homepage unter der Domain pandabrokersvip.com, wobei sie laut Internetauftritt unter der Emailadresse: support@pandabrokersvip.com erreichbar ist. Des Weiteren soll die Firma Pandabrokersvip unter der Adresse: Praterstraße 1/3 O.G., A-1020 Wien, Österreich, einen Sitz bzw. eine Niederlassung betreiben. Außerdem soll sich noch eine weitere Niederlassung unter der Adresse: Mellingerstrasse 16, 5400 Baden in der Schweiz befinden.
Anlegern ist dringend zu empfehlen, über die entsprechende Handelsplattform keine Handelsgeschäfte durchzuführen. Dies u. a. deshalb, da mittlerweile auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige, staatliche Aufsichtsbehörde – auf die Handelsplattform Pandabrokersvip aufmerksam wurde und gegen die Firma Pandabrokersvip ermittelt.
Die BaFin warnt vor Angeboten der Pandabrokersvip, da nach ihren Erkenntnissen das Unternehmen auf seiner Webseite pandabrokersvip.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet.
Das Unternehmen trat zuvor auch unter der Webseite pandabrokers.com mit potenziellen Anlegern in Kontakt.
Nachdem weder eine Genehmigung der BaFin noch die Genehmigung einer anderen staatlichen Aufsichtsbehörde für die Handelsgeschäfte der Firma Pandabrokersvip vorliegt, handelt die Firma Pandabrokersvip unerlaubt bzw. unreguliert.
Soweit mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte gemacht werden, stellt dies einen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht, d. h. gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) dar.
Bei einem entsprechenden Verstoß handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt. Verantwortlichen von entsprechenden Handelsplattformen können sogar gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Unabhängig fehlen auf der Webseite der Firma Pandabrokersvip auch weitere Angaben, die selbstverständlich jede seriöse Internethandelsplattform macht. Die Firma Pandabrokersvip benennt keine Rechtsform, unter der sie gegründet wurde und kein Unternehmensregister, in dem sie eingetragen ist.
Das gesetzlich vorgeschriebene und zwingend erforderliche Impressum fehlt vollständig.
Anleger, die bei der Plattform Pandabrokersvip investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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