Partner, ade! Scheidung tut weh? Ohne Ehevertrag leider oft doppelt!
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August Heinrich Hoffmann von Fallersleben wusste anscheinend auch schon, dass Scheidungen schmerzhaft sind. Damit der - zugegeben leicht abgewandelte - Text aus dem bekannten Kinderlied aber nicht in Ihrem Scheidungsfall zu einer traurigen Gewissheit wird, sollten Sie mit Hilfe einer anwaltlichen Beratung hier möglichst früh gegensteuern. Am besten bereits vor der Hochzeit.
Sie halten dies für unromantisch? Oder denken, die Ehe ist dann eh schon zum Scheitern verurteilt, wenn Sie sich bereits vor der Heirat mit möglichen Scheidungsfolgen auseinandersetzen?
Ich wage die These, dass genau der umgekehrte Fall eintritt, erklärt an einem einfachen Alltagsbeispiel: „Wenn ich morgens das Haus mit einem Regenschirm verlasse, regnet es so gut wie nie. Habe ich ihn jedoch einmal vergessen, schüttet es wie aus Eimern.“ Dieses Phänomen kommt Ihnen bekannt vor? Es lässt sich meiner Erfahrung nach auch auf die Ehe übertragen: Paare, die im Vorfeld einen Ehevertrag ausgehandelt haben und somit für den „Regentag“ (Trennung/Scheidung) vorgesorgt haben, müssen ihn nur vergleichsweise selten auch „benutzen“. Aber es scheint immens zu beruhigen, dass man ihm Fall des Falles ja immer griffbereit hat und darauf zurückgreifen kann.
Die Paare ohne Ehevertrag trifft die Trennung sehr unvorbereitet und plötzlich steht oft zumindest eine Seite völlig im Regen und wird sprichwörtlich nass.
Zwar gibt es auch hier noch die Möglichkeit, sich über die Scheidungsfolgen möglichst gütlich im Rahmen einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu einigen. Es ist jedoch nachvollziehbar, dass gerade zum Beginn der Trennung die Fronten verhärtet sein können, sodass eine gütliche Einigung immer aussichtsloser wird, zumal man bei einer Einigung immer auf die Mitwirkung des anderen Ehegatten angewiesen ist. Schmerz und verletzter Stolz sind für gewöhnlich keine guten juristischen Ratgeber.
Doch wann lohnt es sich für die (zukünftigen) Ehepaare wirklich, einen Ehevertrag oder eine Scheidungs- und Folgenvereinbarung abzuschließen?
Um diese Frage für sich beantworten zu können, müssen Sie erst einmal wissen, wie die Scheidungsfolgen ohne Ehevertrag geregelt werden würden. Hier hilft eine anwaltliche Beratung, am besten bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Kommen Sie dann, zusammen mit Ihrem Anwalt, zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Lösung Ihrer Situation nicht gerecht wird, ist ein Ehevertrag in der Regel mehr als sinnvoll.
Macht sich ein Ehepartner z.B. während der Ehe selbstständig und baut ein Unternehmen auf, müsste er -ohne Ehevertrag- die Hälfte seines in der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens (also auch die Hälfte des Unternehmenswertes) an den anderen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs abgeben. In solchen Konstellationen steht dann gleich die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel. Dieses Szenario kann durch verschiedene Regelungen, z.B. die Einigung auf eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus können Sie auch alle anderen Scheidungsfolgen (u.a. Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich) explizit auf Ihren Einzelfall anpassen und so ein für alle Beteiligten sachgerechtes und faires Ergebnis erzielen.
Über den emotionalen Trennungsschmerz kann ein Ehevertrag selbstverständlich nicht hinweghelfen. Es ist immer bitter, wenn man sich als Paar eingestehen muss, dass die Ehe gescheitert ist. Aber ein Ehevertrag kann weiteres Leid ersparen, welches die Ehegatten ansonsten z.B. durch langwierige und ermüdende Gerichtsverfahren, die oft auch in sogenannten unschönen Schlammschlachten enden, erfahren müssten. Insbesondere, wenn dann noch gemeinsame minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, werden diese Ihnen eine gütliche Einigung im Vorfeld mit Hilfe eines Ehevertrages mehr als danken.
Voraussetzung für die formelle Wirksamkeit eines Ehevertrages ist die notarielle Beurkundung. Da der Notar jedoch nicht vorab einen der Ehegatten über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelung berät, weil der Notar nicht parteiisch auftritt, sollten Sie für eine Beratung einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Selbstverständlich kann dieser dann auch die spätere Ausgestaltung des Vertrages übernehmen, sodass der Notar dann nur noch die Beglaubigung vornehmen muss.
Möchten Sie noch mehr zu dieser Thematik erfahren? Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen bzgl. Scheidung und Ehevertrag.
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