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Ehevertrag selbst erstellen mit diesem Muster

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Ehevertrag selbst erstellen mit diesem Muster

Experten-Autorin dieses Themas

Ein Ehevertrag ist für Ehegatten oder Verlobte zwecks Eheschließung nur dann sinnvoll, wenn von den gesetzlichen Regelungen der Ehewirkungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden soll. Ein Muster zum Ehevertrag ersetzt keine individuelle Vereinbarung und jeder Ehevertrag muss auf die Wünsche und Voraussetzungen der Ehegatten konkret zugeschnitten sein. Daher wird die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht dringend empfohlen. Darüber hinaus muss der Ehevertrag zwingend auch die höchste Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit und Angemessenheit von Eheverträgen beachten.  

Besondere Vorsicht ist daher geboten vor Vereinbarungen mit Totalverzichten auf sämtliche familienrechtliche Scheidungsfolgenansprüche, wie beispielsweise Unterhalt und Versorgungsausgleich, und bei Vereinbarungen, die einen finanziell oder gesundheitlich erheblich unterlegenen Ehegatten einseitig benachteiligen, ohne einen Ausgleich oder eine Kompensation für den Verzicht zu vereinbaren. Solche Eheverträge können nämlich einer späteren Überprüfung durch die Familiengerichte im Einzelfall nicht standhalten und insgesamt für unwirksam erklärt werden.  

Ehevertrag-Muster: Beispiel-Inhalte 

Dem nachstehenden Muster liegt die Vorstellung der Ehegatten zugrunde, dass beide voll berufstätig sind, guten Jobs nachgehen und finanziell unabhängig sind. Die Vorlage des nachstehenden Ehevertrages entspricht einer jungen Doppelverdienerehe mit hohen Einkünften und beidseitigen Karriereplänen, bei der ein Ehegatte deutlich mehr Vermögen als der andere Ehegatte in die Ehe einbringt, und einem bestehenden Kinderwunsch. Anstatt die Gütertrennung zu vereinbaren, soll die Ehefrau an dem Vermögenszuwachs des Ehemannes in Form einer Ausgleichszahlung nach der Scheidung teilhaben, indem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert wird.  

Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich 

In dem nachstehenden Muster soll es für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beim Zugewinnausgleich bleiben. Im Fall der Scheidung und des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bei Trennung ist eine Modifikation des Zugewinns vereinbart, wonach die Ehefrau pro Ehejahr 10.000 € als Ausgleichszahlung erhalten soll. Der Ehemann hätte hiernach nach beispielsweise 6 Jahren Ehe 60.000 € an die Ehefrau zu zahlen.  

Da beide Ehegatten Führungskräfte sind und ordentliches monatliches Einkommen erzielen, wird auf den nachehelichen Unterhalt gegenseitig verzichtet. Für den Fall aber, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, wird der Unterhalt insbesondere wegen Kinderbetreuung geschuldet.  

Altersversorgung 

Zum Versorgungsausgleich möchten die Ehegatten ebenfalls eine vom Gesetz abweichende Regelung treffen, da beide in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zusätzlich weitere Altersversorgungen besitzen. Da beide Ehegatten ihre zusätzlichen Versorgungsanrechte aus betrieblicher und privater Altersversorgung nicht nach der Scheidung mit dem anderen Ehegatten teilen möchten, vereinbaren die Ehegatten, auf den Ausgleich der zusätzlichen Altersversorgungen zu verzichten.  

Ehevertrag: Muster-Beispiel 

Die nachstehende Vorlage zum Ehevertrag dient lediglich einer groben Übersicht und muss für seine Wirksamkeit zwingend von einem Notar notariell beurkundet werden. Ein zwischen Ehegatten privat geschlossener Ehevertrag ohne die notarielle Beurkundung durch den Notar ist bei Abweichungen und dem Verzicht auf gesetzlich zwingende Scheidungsfolgen unwirksam.  

In diesem Muster zum Ehevertrag sieht sich kein Ehegatte als einseitig benachteiligt, da die Ehefrau eine Ausgleichszahlung für den Fall der Scheidung erhält, der Ehemann sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen behält und der Unterhaltsverzicht nicht gilt, wenn ein Ehegatte ein gemeinschaftliches Kind betreut. Zudem behält jeder Ehegatte neben dem gesetzlichen Versorgungsausgleich seine eigenen privaten und betrieblichen Altersversorgungen, um im Alter abgesichert zu sein. 

Ehevertrag 

§ 1 Vorbemerkung 

Die Erschienenen haben am 3.3.2023 die Ehe geschlossen und sind beide deutsche Staatsangehörige. 

Ein Ehevertrag wurde bisher nicht geschlossen.  

Für die Erschienenen ist es die 1. Eheschließung. 

Aus der Beziehung der Erschienenen sind bislang keine Kinder hervorgegangen. Die Erschienenen haben einen Kinderwunsch.  

Die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Erschienenen: 

  1. Die Vermögensverhältnisse der Erschienenen sind sehr unterschiedlich, wobei der Ehemann über weitaus mehr Vermögen und Einkommen verfügt als die Ehefrau. Das Vermögen des Ehemannes beziffert sich auf 900.000 €. Das Vermögen der Ehefrau auf 100.000 €.  
  2. Die Erschienenen sind beide als Führungskraft voll berufstätig und finanziell unabhängig. (hier können weitere Einzelheiten zur Position, Ausbildung, Qualifikation und dem Gehalt aufgenommen werden)

Die Erschienenen erklären, ausreichend Gelegenheit gehabt zu haben, um sich mit dem Inhalt dieser Urkunde zu befassen. 

§ 2 Güterstand/modifizierte Zugewinngemeinschaft 

  1. Für unsere Ehe belassen wir es grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Bestimmungen der §§ 1363 ff. BGB über den gesetzlichen Güterstand modifizieren wir wie folgt. 
  2. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten bleibt es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung.  
  3. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch rechtskräftigte Scheidung oder im Fall des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bei Getrenntleben vereinbaren wir, dass der Zugewinnausgleich zugunsten der Erschienenen zu 1 durch Zahlung eines pauschalen Betrages von dem Erschienenen zu 2 an die Erschienene zu 1 erfolgt. Der Ausgleichsbetrag beträgt EUR 10.000,00 je Ehejahr. Nicht voll abgelaufene Ehejahre gelten als Ehejahr, eine Kürzung findet nicht statt.  
  4. Die Verfügungsbeschränkungen nach den §§ 1365, 1369 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden abbedungen.  
  5. Die Beträge nach Absatz (3) basieren auf dem heutigen Kaufkraftniveau und werden wie folgt wertgesichert: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100) ab dem Zeitpunkt der Eheschließung bis zu dem Monat der Beendigung des Güterstandes, so ändern sich die vereinbarten Beträge in gleichem Maße. 
  6. Eheliche Zuwendungen des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten sollen auch nach Trennung und Scheidung nicht zurückgefordert werden.  
  7. Wegen Zahlung des Betrages aus Absatz 3 unterwirft sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. 

§ 3 Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt 

  1. Wir vereinbaren für den Fall der Scheidung unserer Ehe den gegenseitigen und vollständigen Verzicht auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts, auch für den Fall der Not und der Rechtssprechungsänderung, und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an. 
  2. Der unter Ziffer 1 vereinbarte Unterhaltsverzicht wird auflösend bedingt vereinbart. Sollte wegen der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes einer von uns seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, steht ihm Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Es bleibt jedoch beim Unterhaltsverzicht, wenn der Ehegatte, der wegen der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben hat, bei Scheidung der Ehe unterhaltspflichtig ist.

§ 4 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich/Teilverzicht

  1. Die Erschienenen verfügen beide über Anwartschaften auf Versorgungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und darüber hinaus über zusätzliche Rentenanwartschaften in unterschiedlichen privaten und betrieblichen Altersversorgungen (nach Möglichkeit die aktuell bestehenden betrieblichen und privaten Altersversorgungen mit der Versicherungsnummer benennen). Für den Fall der Scheidung soll es beim Versorgungsausgleich bei der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben.  
  2. Die Erschienenen verzichten hinsichtlich aller ihrer zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersversorgungen gegenseitig auf den Ausgleich und nehmen den Verzicht wechselseitig an.  

§ 5 Schlussbestimmungen 

  1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Fall von Lücken gilt die Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. 
  2. Die Parteien erklären, dass die Vereinbarung ihrem gemeinsamen Wunsch nach Gestaltung der ehelichen und nachehelichen Verhältnisse entspricht.

(Ende)

Disclaimer 

Die vorstehenden Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Das vorstehende Muster zum Ehevertrag ersetzt keine konkrete Beratung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Aufgrund der sich ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch in Zukunft, kann keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden.  

Foto(s): ©Adobe Stock/andranik123

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