Patientenrechte – medizinische Behandlung – Arzthaftung

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Patientenrechte in der medizinischen Behandlung von dem Fachanwalt für Medizinrecht Markus Eitzer.

Jeder Kranke oder Verletzte hat den Anspruch auf eine medizinische Behandlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik. Bringt eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg, kann dies einerseits schicksalhaft sein, da der menschliche Körper nicht vollständig kontrollierbar ist. Andererseits kann auch ein Fehler in der Behandlung die Ursache für den ausbleibenden Behandlungserfolg oder gar einen hierdurch erst entstandenen Gesundheitsschaden sein.

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verzeichnete im Jahr 2015 ca. 14.000 Fälle, in denen die Frage, ob ein medizinischer Behandlungsfehler vorliegt, gutachterlich zu beantworten war (Quelle: MDK-Jahresstatistik 2015). Die Abgrenzung zwischen vorwerfbarem Fehlverhalten des Behandlers und einem schicksalhaften Verlauf einer Erkrankung oder Verletzung ist mitunter schwierig zu beantworten.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Patient hat sich beim Holzfällen am Fuß verletzt und eine Sehne durchtrennt. Er lässt sich im nahegelegenen Krankenhaus (kleineres Stadtkrankenhaus) chirurgisch versorgen. Dort näht man die Sehne falsch zusammen und unterlässt die Weiterverweisung in eine spezialisierte Klinik. Der Patient erleidet hierdurch einen dauerhaften Schaden, da er den Fuß nicht mehr vollständig anheben kann.

Im gerichtlichen Verfahren bescheinigte der medizinische Sachverständige neben einem Verstoß gegen grundlegende ärztliche Standards auch eine mangelhafte Dokumentation des Eingriffs sowie eine ungenügende Diagnostik. Neben den medizinischen Fragen waren jedoch auch Fragen der Verjährung, der rechtlichen Einstufung des Behandlungsfehlers als groben Behandlungsfehler und der sich hieraus ergebenden Beweissituation für den Patienten bzw. die Klinik zu klären.

Der Patient erhielt am Ende des Prozesses über 2 Instanzen einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Gesundheitsschaden.

Neben der eigentlichen Behandlung sind auch viele weitere Aspekte zu beachten, die eine Bewertung in die eine oder andere Richtung beeinflussen können. Wurde der Patient über die Behandlung sachgerecht und umfassend aufgeklärt? Ist die Behandlung gemäß dem ärztlichen Standard erfolgt und dokumentiert? Wurden alle Befunde erhoben und fachgerecht ausgewertet? Diese und weitere Fragen sind sowohl juristisch als auch medizinisch zu beantworten.

Doch nicht nur der klassische Behandlungsfehler gehört zum Bereich des Medizinrechts. Daneben umfasst das Leistungsspektrum im Medizinrecht auch die Klärung von Ansprüchen der Versicherten gegen die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer sowie Fragen der ärztlichen Honorarforderungen. Hinzu kommen Spezialgebiete wie Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie rechtliche Fragestellungen in der Notfallmedizin.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Eine privat krankenversicherte Patientin unterzieht sich einer umfassenden Diagnostik aufgrund seit langem bestehender Beschwerden. Die Klinik stellt die durchgeführte Diagnostik mit ca. 5.000,00 € in Rechnung. Der private Krankenversicherer weigerte sich, einen Großteil der Kosten zu übernehmen, da die abgerechneten Behandlungsschritte teilweise nicht abrechenbar seien oder nicht erforderlich gewesen wären.

Im nachfolgenden Rechtsstreit nahm die Patienten den Krankenversicherer auf Zahlung in Anspruch und beteiligte gleichzeitig die behandelnde Klinik an dem Rechtsstreit. Aufgrund der qualifizierten anwaltlichen Unterstützung konnte die Patientin letztlich erreichen, dass Sie keine Kosten zu tragen hatte. Krankenversicherer und Klinik einigten sich auf eine teilweise Kostenerstattung und im Übrigen auf einen Verzicht der Kostenbelastung.

Die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts ist wichtig. Neben der umfassenden Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist es von entscheidender Bedeutung, die medizinischen Grundlagen zu kennen, um ggf. auch einem Sachverständigen die richtigen Fragen zu stellen, und diese argumentativ entsprechend der Rechtslage aufzubereiten und anzuwenden.

Herr Rechtsanwalt Markus Eitzer ist Fachanwalt für Medizinrecht und aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in der Notfallmedizin Ihr kompetenter Ansprechpartner der Rechtsanwälte Zipper & Partner. Er berät und vertritt Ihre Interessen bundesweit in allen Fragen rund um die medizinische Behandlung.

Im Fall von Patientenrechten steht Ihnen der Fachanwalt für Medizinrecht Markus Eitzer aus der Kanzlei Zipper & Partner jederzeit zur Verfügung.


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