Paukenschlag vom LG Ravensburg, Verträge der BMW Bank und Mercedes Bank widerruflich!

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Wieder einmal sorgt die Bankrechtskammer des LG Ravensburg für einen Paukenschlag bei den sog. Widerrufsverfahren.

Das LG Ravensburg (2. Zivilkammer), Urteil vom 30.07.2019 – 2 O 164/19 hat unter ausführlicher und überzeugender Begründung gegen die bisherige Rspr. einiger Oberlandesgerichte entschieden, dass die gerade in Verträgen der BMW Bank, der Mercedes Benz Bank und auch der Santander Consumer Bank anzutreffende Formulierung, dass der Darlehensnehmer 

„bei Widerruf für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins schuldet. [...] Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag von € 0,00 zu zahlen.“

fehlerhaft ist.

Während einige Gerichte in dieser evident widersprüchlichen Darstellung kein Problem erblicken konnten (da dies angebliche eine Verbesserung zu Gunsten des Kunden darstelle), hat das LG Ravensburg, wie vorher schon die Landgerichte in Aurich und Düsseldorf sauber heraus gearbeitet, dass dies einen nicht auflösbaren Widerspruch darstellt, der zu einem unbefristeten Widerrufsrecht führt.

Zudem stellt das LG Ravensburg, aaO. auch fest, dass die in nahezu allen Verträgen anzutreffende Belehrung, der Darlehensnehmer schulde die Rückzahlung des Darlehens jedenfalls bei verbundenen Geschäften falsch ist.

Nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten Kaufvertrags.

Der Widerruf von Autofinanzierung ist häufig durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Teilweise ist es sogar jetzt noch möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den Widerruf abdeckt, da der Rechtsschutzfall erst mit Ablehnung des Widerrufs eintritt. 

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.widerruf-durchsetzen.de



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