PayPal darf Marktstellung nicht ausnutzen

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Grundsätzlich ist PayPal eine Bank wie jede andere, allerdings mit den Vor- und Nachteilen. Diese kennt man in ähnlicher Form von Direktbanken: Es gibt keine Niederlassung, eigene Bankautomaten oder kundenfreundliche Servicedienstleistungen.

Rechtsanwalt Fritsch: „Die Stärke von PayPal ist nun mal nicht die Kundenkommunikation – niemand wählt diesen Zahlungsdienstleister, weil man so gut mit denen reden kann‘!“

PayPal kann nun mal Sachen, die andere nicht so gut, bzw. gar nicht können. So hat die Einbindung, bzw. das Fehlen von PayPal direkten Einfluss auf den Erfolg eines Shops oder vergleichbarer Onlineangebote. 

Ohne PayPal droht Umsatzeinbruch

Jeder Shop wird Umsatzeinbußen haben, wenn man PayPal von einem Tag auf den anderen durch eine andere Zahlungsart ersetzt, weil die Kundenakzeptanz sehr hoch ist. Das liegt u.a. in der Durchdringung des Dienstes in relevanten Zielgruppen, aber auch an der Bequemlichkeit, mit der Zahlungen innerhalb von Sekunden durchgeführt werden können. PayPal ist es gelungen, unterschiedlichste Kreditkarten, sonstige Zahlungsdienste bis hin zum eigenen Kunden-Girokonto einzubinden und damit die technischen Zahlungsfähigkeiten und die Liquidität eines Shop-Kunden zu bündeln, damit immer das richtige Zahlungsmittel zur Verfügung steht.

Fluch und Segen zugleich

Laut Fritsch ist das aber Fluch und Segen für die Nutzer gleichzeitig, denn aus der Qualität des Angebotes erwächst auch eine besondere Marktbedeutung, bzw. Stellung und daraus juristisch die Pflicht, diese nicht ausnutzen zu dürfen. Unternehmen wie PayPal müssen verantwortungsvoll mit ihrer Macht umgehen.

PayPal muss sich fair verhalten

Insbesondere bei der Durchsetzung von einstweiligen Verfügungen gegen PayPal spielt es eine große Rolle, dass gesperrte Konten erheblichste Auswirkungen auf ein Geschäft haben und folglich Umsatzeinbußen vom PayPal-Kunden nur akzeptiert werden müssen, wenn die Sperrung wirklich begründet ist und Gründe nicht nur angedeutet werden. PayPal ist verpflichtet, sich angemessen und fair zu verhalten.

Gleichberechtigung vor dem Gesetz

Fritsch: „Anbieter und Kunden sind vor dem Gesetz gleichberechtigt, das gilt auch für PayPal. Der Anbieter darf Konten ohne plausible Gründe nicht außerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach fristlos kündigen und grundsätzlich auch kein Geld einbehalten.“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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