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PC Spiel „Stronghold Crusader 2“ - Abmahnung von Kanzlei rka. Rechtsanwälte

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Seit Ende letzter Woche verzeichnen wir Anfragen zur Beratung wegen Abmahnungen der Kanzlei rka. Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an dem PC Spiel „Stronghold Crusader 2“ im Auftrag der Koch Media GmbH. Der Vorwurf in der Abmahnung ist die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung der Software in Internettauschbörsen. Wie in allen Abmahnungen, ist dabei der Vorwurf nicht der Download des urheberrechtlich geschützten Werks, sondern das gleichzeitige Anbieten der Datei zum Download durch beliebige Dritte.

Wie in fast allen Abmahnverfahren, fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Insgesamt beläuft sich die geltend gemachte Forderung auf EUR 800,00.

Was tun?

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung von der Kanzlei rka. Rechtsanwälte erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie aber die Sache auch nicht auf die leichte Schulter. Halten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen auf jeden Fall ein.

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht vor deren Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sofern aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nichts dagegen spricht, empfehle ich Ihnen nach einer Einzelfallprüfung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Immerhin sind Sie an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung unbefristet, d.h. ein Leben lang, gebunden.

Muss ich die € 800,00 zahlen?

Ob Sie den geforderten Betrag bezahlen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie die Rechtsverletzung persönlich begangen bzw. diese ermöglicht haben oder aber überhaupt nichts mit dem in der Abmahnung genannten Vorwurf zu tun haben. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerne berate ich Sie in Ihrem persönlichen Einzelfall.

Wenn Sie also einer der vielen Abgemahnten sind, der Post von der Kanzlei rka. Rechtsanwälte erhalten hat und Sie eine juristische Beratung in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie meine Kanzlei und profitieren Sie von der Erfahrung zahlreicher Filesharing-Angelegenheiten und der notwendigen Sachkunde.

Wir bieten Ihnen:

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Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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