Pepsi, wo bleibt mein Jet?!

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Ist es möglich, in Deutschland einen Kampfjet zu verlangen?

In der Serie von Netflix „Pepsi, wo ist mein Jet?“ geht es um einen jungen Mann, der den Getränke-Hersteller Pepsi verklagt. Der Grund: Der Kläger verlangt den Kampfjet, der ihm angeblich in der Pepsi-Werbung im Rahmen einer Treuepunkte-Aktion versprochen wurde. Wäre ein ähnlicher Prozess auch in Deutschland möglich?


Der Fall in Amerika

Im Jahr 1996 veröffentlichte Pepsi einen Werbespot. Dieser handelt von einem Jugendlichen, der mit einem militärischen Flugzeug zur Schule fliegt. Die Werbung diente dazu, auf die laufende Treuepunkte-Aktion aufmerksam zu machen. Im Rahmen dieser Aktion hatten die Verbraucher die Möglichkeit, ihre Treuepunkte gegen bedruckte Werbeartikel wie Mützen, Shirts und Sonnenbrillen zu tauschen. Diese Treuepunkte erhielten die Kunden beim Kauf von Pepsi-Produkten.

Der Werbespot zeigte auch, wie viele Treuepunkte zum Tausch für die jeweiligen Artikel notwendig waren. Hier war auch ein Kampfjet für 7000 Treuepunkte zu sehen. In einem Prospekt, wo der Kunde die Produkte bestellen konnte, war dieser jedoch nicht zu sehen.

Der junge Student, John Leonard, verbündete sich mit einem Millionär. Zusammen mit diesem sammelte er die notwendigen 7000 Treuepunkte. Leonard sendete diese an Pepsi und verlangte dafür seinen Jet. Pepsi reagierte und stellte klar, dass der Kampfjet nicht zum Treueprogramm gehöre. Dieser diene lediglich der Unterhaltung und dem Zweck der Werbung.

Daraufhin verklagte er Pepsi und warf dem Konzern Vertragsbruch vor. Jedoch wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht argumentierte, die Werbung falle keineswegs unter das Vertragsrecht. Es sei offensichtlich, dass es sich hierbei um einen Scherz handele. Der Kläger legte Berufung ein. Auch dies wurde abgewiesen.

Die Folge des Prozesses: Pepsi versah seine Werbung mit einem Hinweis, dass es sich bei dem Kampfjet lediglich um einen Spaß handelt.


Der Fall in Deutschland

Wäre es nach deutschem Recht möglich, den Kampfjet aus einer Werbeaktion zu verlangen? Die Frage ist, ob dies ein ernsthaftes Angebot darstellt. Wohl eher nicht, denn § 118 BGB regelt die Scherzerklärung. Das bedeutet, dass Willens-Erklärungen, die offensichtlich einen Witz darstellen, nichtig sind. Verkennt der Konsument allerdings diesen Scherz und hält ihn für ernst? Dann ist gemäß Zivilrecht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertrauensschaden möglich.

Außerdem ist solch ein Rechtsgeschäft in Deutschland schon allein deswegen nicht möglich, weil es sich bei einem Kampfjet um einen militärischen Gegenstand handelt. Deshalb würde die tatsächliche Übergabe im Rahmen einer Treueaktion wie im gezeigten Fall unter Sittenwidrigkeit fallen.

Dass die Klage gegen einen Konzern in Amerika jedoch auch anders ausgehen kann, zeigt der Fall Red Bull. Dieser Getränke-Hersteller wirbt mit dem Satz „Red Bull verleiht Flügel“. Ein Amerikaner nahm dies ernst und verklagte Red Bull, weil ihm nach dem Konsum des Energydrinks keine Flügel gewachsen sind. Das Gericht gab ihm recht. Der Kläger erhielt 13 Millionen US-Dollar.

Solche Prozesse gibt es an deutschen Gerichten nicht. Allerdings gab es im Jahr 2013 ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Treuepunkte-Aktion von Rewe. Die Supermarktkette beendete diese Aktion vorzeitig wegen zu hoher Nachfrage.

Laut BGH handelte es sich hierbei gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG um eine irreführende Handlung für den Verbraucher. Dies fällt unter Wettbewerbsverstoß. Der Kunde darf mit der Einhaltung des Aktionszeitraums rechnen. Will sich der Konzern vorbehalten, die Aktion früher zu beenden, hat er diese mit den Worten „nur solange der Vorrat reicht“ zu versehen.

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