Pfando vom OLG Frankfurt zu Schadenersatz verurteilt

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Pfando darf Autos nicht eigenmächtig abholen – Klauseln in AGB unzulässig


München, 20.06.2023. Das Auto ist weg! Steht der Pkw nicht mehr da, wo man ihn zuletzt abgestellt hatte, ist der Schock zunächst groß. Kunden des Pfandleihers Pfando mussten so ein Szenario schon erleben. Gerieten sie mit den Mietzahlungen in Rückstand, beendete Pfando den Mietvertrag und holte das Auto ohne Vorwarnung ab. Diesem Vorgehen hat das OLG Frankfurt nun mit Urteil vom 26. Mai 2023 einen Riegel vorgeschoben. Eine Sicherstellung des Fahrzeugs ohne Vorankündigung sei eine verbotene Eigenmacht. Entsprechende Klauseln seien unzulässig, so das OLG. Zudem müsse Pfando der Kundin für die unerlaubte Wegnahme des Fahrzeugs Schadenersatz zahlen, entschied das Gericht.


Bei Pfando können Kunden ihr Auto verkaufen und es anschließend mieten (sale and rent back). Nach Ablauf des Mietvertrags haben sie die Möglichkeit, das Auto im Rahmen einer Versteigerung wieder zu erwerben. Für Kunden, die sich in akuten Geldnöten befinden, ist das Modell eine Möglichkeit, schnell an Bargeld zu kommen. Allerdings müssen sie dann auch die Mietzahlungen an Pfando stemmen. Da das monatliche Budget in vielen Fällen ohnehin schon knapp ist, kann es vorkommen, dass die Mietzahlungen für das Auto nicht mehr drin sind. Bleiben sie aus, kann es passieren, dass der Pkw am nächsten Morgen nicht mehr vor der Tür steht, weil Pfando ihn ohne Vorwarnung abgeholt hat.


So war es auch der Klägerin in dem Fall vor dem OLG Frankfurt ergangen. Sie war mit den Mietzahlungen im Rückstand und Pfando holte das Auto ohne Vorwarnung ab. Die Erlaubnis dafür gibt sich Pfando in den AGB selbst. Damit hat das Unternehmen die Grenzen jedoch überschritten. Das Auto ohne Vorwarnung abzuholen, stelle eine verbotene Eigenmacht dar. Dies könne Pfando nicht durch AGB aushebeln, die ein solches Vorgehen gestatten. Die entsprechenden Klauseln seien unwirksam, stellte das OLG klar.


Auch wenn die Klägerin mit den Mietzahlungen im Rückstand war, müsse Pfando sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Weg halten, führte das Gericht weiter aus. Das heißt, Pfando hätte auf Herausgabe des Autos klagen und einen vollstreckbaren Titel erwirken müssen. Dann kann das Auto durch einen Gerichtsvollzieher sichergestellt werden.


Da Pfando sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hielt und das Auto eigenmächtig abholte und verkaufte, schulde der Pfandleiher der Klägerin Schadenersatz, entschied das OLG. Denn das Unternehmen hätte zumindest damit rechnen müssen, dass das Geschäftsmodell bemakelt werden könnte und dass die eigenmächtige Sicherstellung eines Fahrzeugs gegen Treu und Glauben verstoßen und den Vertragspartner unangemessen benachteiligen könnte. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 BGB. Das inzwischen verkaufte Auto der Klägerin hatte noch einen Wert von 3.750 Euro, den Pfando ersetzen muss. Da die Klägerin ihr Auto nicht nutzen konnte, muss Pfando außerdem Nutzungsersatz in Höhe von rund 7.600 Euro leisten, so das OLG Frankfurt.


Das Geschäftsmodell von Pfando beschäftigt nicht zum ersten Mal die Gerichte. So hat der BGH mit Urteil vom 16. November 2022 entschieden, dass Verträge mit Pfando wegen eines wucherähnlichen Geschäfts sittenwidrig sind und rückabgewickelt werden müssen.


„Von Sittenwidrigkeit oder einem wucherähnlichen Geschäft ist auszugehen, wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs doppelt so hoch war wie der Preis, den Pfando gezahlt hat. Die Rechtsprechung des BGH oder des OLG Frankfurt zeigt, dass Kunden die Möglichkeit haben, sich gegen das Geschäftsgebaren von Pfando zu wehren. Sie können ihre Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung des Vertrags prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.


Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/


Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de    Web: www.cllb.de


Foto(s): Pfando

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