Pflichtteil zu Lebzeiten: Ist dies möglich und wie bekommt man den Pflichtteil zu Lebzeiten?

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Pflichtteil im Erbrecht zu Lebzeiten

Das Erbrecht ist ein fundamentaler Bestandteil des deutschen Rechtsystems, der die Übertragung von Vermögen einer verstorbenen Person auf ihre Erben regelt. Innerhalb dieses Rechtsbereichs nimmt der Pflichtteil eine zentrale Rolle ein. Er stellt eine gesetzliche Sicherung dar, die gewährleistet, dass nahe Angehörige des Erblassers nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. 

Dieses Rechtsinstrument ist besonders relevant in Situationen, in denen der Erblasser durch ein Testament oder eine letztwillige Verfügung eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung getroffen hat.

Der Pflichtteil schützt insbesondere die engsten Familienmitglieder – in der Regel Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Verstorbenen – vor der vollständigen Enterbung. Er ist Ausdruck des sozialen Gedankens, dass nahe Familienangehörige auch nach dem Tod eines Familienmitglieds einen grundlegenden Anspruch auf einen Teil des hinterlassenen Vermögens haben. Dieser Anspruch ist in der deutschen Rechtskultur tief verwurzelt und spiegelt die Bedeutung wider, die der Familie und dem Schutz ihrer Mitglieder beigemessen wird.

Die Regelungen zum Pflichtteil sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und umfassen verschiedene Aspekte wie die Berechtigung zum Pflichtteil, die Berechnung seiner Höhe und die Bedingungen, unter denen er geltend gemacht werden kann. Diese Regelungen sind komplex und können in der Praxis zu unterschiedlichen Interpretationen und Konflikten führen, insbesondere wenn es um die Bewertung des Nachlasses und die Bestimmung des tatsächlichen Wertes des Pflichtteils geht.

In diesem Kontext gewinnt die Möglichkeit, den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers zu regeln, an Bedeutung. Diese vorzeitige Regelung kann durch verschiedene rechtliche Instrumente, wie beispielsweise einen Pflichtteilsverzichtsvertrag, erfolgen. Sie bietet eine Chance, potenzielle Konflikte nach dem Erbfall zu vermeiden und eine faire und einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Allerdings birgt sie auch spezifische Risiken und Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Bewertung des Vermögens und die Bestimmung eines angemessenen Pflichtteils.


Gesetzliche Regelungen und Höhe des Pflichtteils im Detail

Im deutschen Erbrecht ist der Pflichtteil eine zentrale Komponente, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Dieser Abschnitt des Gesetzes definiert, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Relevante Normen im BGB

  • § 2303 BGB – Pflichtteilsberechtigung: Dieser Paragraph definiert den Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Zu diesen zählen in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, sind die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner hat ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch, der neben Abkömmlingen oder neben Eltern und deren Abkömmlingen besteht.

  • § 2309 BGB – Mindestteil des Pflichtteils: Dieser Paragraph regelt, dass der Pflichtteil mindestens so hoch sein muss wie der gesetzliche Erbteil, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat und die Eltern oder deren Abkömmlinge neben dem Ehegatten erben.

  • § 2310 BGB – Berechnung des Pflichtteils: Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass der Pflichtteil sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls bemisst. Hierbei wird der Nachlasswert nach Abzug von Verbindlichkeiten des Erblassers berechnet.

  • § 2311 BGB – Bewertung des Nachlasses: Dieser Paragraph legt fest, wie der Nachlass für die Berechnung des Pflichtteils zu bewerten ist. Grundsätzlich ist der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Dies kann insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen zu Bewertungsfragen führen.

  • § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzungsanspruch: Dieser Paragraph ist relevant, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden, um eine Umgehung des Pflichtteilsrechts zu verhindern.

Bedeutung der gesetzlichen Regelungen

Diese gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass der Pflichtteil als Instrument des Familienschutzes fungiert und eine Mindestbeteiligung am Nachlass der engsten Angehörigen gewährleistet. Sie reflektieren das Prinzip, dass nahe Familienmitglieder auch gegen den Willen des Erblassers nicht vollständig von der Teilhabe am Erbe ausgeschlossen werden sollen.

Die Berechnung des Pflichtteils und die Bewertung des Nachlasses können jedoch komplex sein, insbesondere wenn es um umfangreiche oder schwer zu bewertende Vermögenswerte geht. Daher ist es oft notwendig, fachkundige Hilfe, beispielsweise von Rechtsanwälten oder Sachverständigen, in Anspruch zu nehmen, um den korrekten Pflichtteilsanspruch zu ermitteln.


Pflichtteilserhalt zu Lebzeiten: Eine detaillierte Betrachtung

Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers zu regeln, ist ein interessanter Aspekt des deutschen Erbrechts. Diese Regelung kann durch verschiedene rechtliche Instrumente erfolgen, wobei der Pflichtteilsverzichtsvertrag eine zentrale Rolle spielt. Dieser ermöglicht es, den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten des Erblassers zu klären, was sowohl für den Erblasser als auch für den potenziellen Pflichtteilsberechtigten Vorteile mit sich bringen kann.

Relevante Normen im BGB

  • § 2346 BGB – Pflichtteilsverzicht: Dieser Paragraph regelt den Pflichtteilsverzicht. Ein Pflichtteilsberechtigter kann auf seinen Pflichtteil verzichten, was in der Regel durch einen Vertrag zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser geschieht. Ein solcher Verzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

  • § 2347 BGB – Wirkung des Verzichts gegenüber Abkömmlingen: Der Verzicht wirkt auch gegenüber den Abkömmlingen des Verzichtenden, es sei denn, im Verzichtsvertrag ist etwas anderes bestimmt. Das bedeutet, dass der Verzicht nicht nur den Verzichtenden selbst, sondern auch seine Nachkommen betrifft.

  • § 2348 BGB – Leistung an den Verzichtenden: In diesem Paragraphen wird geregelt, dass der Erblasser dem Verzichtenden für den Verzicht eine Leistung gewähren kann, beispielsweise eine Geldzahlung oder die Übertragung bestimmter Vermögenswerte.

Bedeutung des Pflichtteilsverzichts zu Lebzeiten

Der Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten bietet mehrere Vorteile. Für den Erblasser kann es eine Möglichkeit sein, die Vermögensnachfolge frühzeitig zu regeln und potenzielle Konflikte nach dem Erbfall zu vermeiden. Für den Pflichtteilsberechtigten kann es eine Gelegenheit sein, bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine finanzielle Absicherung zu erhalten.

Gestaltung des Pflichtteilsverzichtsvertrags

Bei der Gestaltung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags ist es wichtig, die individuellen Umstände und Bedürfnisse der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Vertrag sollte klar und eindeutig formulieren, was der Verzichtende im Gegenzug für seinen Verzicht erhält. Dies kann eine einmalige Zahlung, eine Rentenzahlung oder die Übertragung von Sachwerten sein. Die Bewertung dieser Leistungen sollte fair und angemessen sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Der Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten ist ein komplexes rechtliches Instrument, das eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Es bietet eine Möglichkeit, die Erbfolge individuell zu gestalten und kann dazu beitragen, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Allerdings sollten die Beteiligten die langfristigen Konsequenzen eines solchen Verzichts gründlich abwägen und sicherstellen, dass die Vereinbarungen fair und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen.

Dies kann final nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.


Risiken bei der vorzeitigen Regelung des Pflichtteils

Die vorzeitige Regelung des Pflichtteils, insbesondere durch Pflichtteilsverzichtsverträge, birgt spezifische Risiken und Herausforderungen. Diese müssen sorgfältig bedacht werden, um spätere Unstimmigkeiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Bewertung des Vermögens

Eines der Hauptprobleme bei der vorzeitigen Regelung des Pflichtteils ist die Bewertung des Vermögens des Erblassers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Das Vermögen kann bis zum tatsächlichen Erbfall an Wert gewinnen oder verlieren, was bedeutet, dass der zu Lebzeiten vereinbarte Pflichtteil nicht mehr dem tatsächlichen Wert des Pflichtteils zum Zeitpunkt des Erbfalls entspricht.

Relevante Normen im BGB

  • § 2311 BGB – Bewertung des Nachlasses: Dieser Paragraph ist entscheidend für die Bewertung des Nachlasses. Er legt fest, dass der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls zu bewerten ist. Bei einem Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten muss daher eine Schätzung des zukünftigen Werts des Nachlasses vorgenommen werden, was mit Unsicherheiten behaftet ist.

  • § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzungsanspruch: Dieser Paragraph ist relevant, wenn der Erblasser nach dem Pflichtteilsverzicht noch Schenkungen vornimmt. Diese Schenkungen können unter Umständen den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen, was bedeutet, dass der Wert der Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen dem Nachlass hinzugerechnet wird, um den Pflichtteil zu berechnen.

Risiken und Herausforderungen

  • Unvorhersehbare Wertsteigerungen: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte können bis zum Erbfall erheblich im Wert steigen. Dies kann dazu führen, dass der zu Lebzeiten vereinbarte Pflichtteil im Nachhinein als unangemessen niedrig erscheint.

  • Änderungen im Vermögensstand: Der Erblasser kann nach dem Abschluss des Pflichtteilsverzichtsvertrags weitere Vermögenswerte erwerben oder verlieren, was die ursprüngliche Berechnung des Pflichtteils beeinflusst.

  • Schenkungen nach Vertragsabschluss: Schenkungen des Erblassers nach dem Pflichtteilsverzicht können den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen, was die Berechnung des Pflichtteils kompliziert macht.

Die vorzeitige Regelung des Pflichtteils durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag kann zwar eine sinnvolle Lösung für bestimmte Konstellationen sein, sie erfordert jedoch eine umfassende und vorausschauende Planung. Die Beteiligten sollten die potenziellen Risiken und Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Bewertung des Vermögens und zukünftige Vermögensänderungen, gründlich abwägen. Eine fachkundige rechtliche Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Vertrag fair gestaltet ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Bedeutung der Vermögensbewertung bei der Regelung des Pflichtteils

Die Bewertung des Vermögens spielt eine entscheidende Rolle bei der Regelung des Pflichtteils, insbesondere wenn es um vorzeitige Vereinbarungen wie Pflichtteilsverzichtsverträge geht. Eine korrekte und faire Bewertung ist essentiell, um den wahren Wert des Pflichtteils zu ermitteln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Relevante Normen im BGB

  • § 2311 BGB – Bewertung des Nachlasses: Dieser Paragraph ist zentral für die Bewertung des Nachlasses. Er besagt, dass der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls zu bewerten ist. Für die Bewertung sind der wirkliche Wert der Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Diese Regelung ist besonders relevant, wenn es um die Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Vermögenswerten geht, deren Wert sich über die Zeit ändern kann.

  • § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzungsanspruch: Dieser Paragraph kann ebenfalls Auswirkungen auf die Bewertung des Vermögens haben, insbesondere wenn der Erblasser nach dem Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags Schenkungen vornimmt. Diese Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen und müssen daher bei der Bewertung des Nachlasses berücksichtigt werden.

Herausforderungen bei der Vermögensbewertung

  • Marktwert vs. Buchwert: Die Bewertung von Vermögenswerten kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Unterscheidung zwischen Marktwert und Buchwert geht. Der Marktwert, also der Preis, der auf dem freien Markt erzielt werden könnte, ist oft entscheidend.

  • Schwankungen im Wert: Besonders bei langfristigen Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen können sich die Werte über die Zeit erheblich ändern. Dies muss bei der Bewertung berücksichtigt werden, um eine faire und realistische Einschätzung des Pflichtteils zu gewährleisten.

  • Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten: Nachlassverbindlichkeiten müssen von dem Wert des Nachlasses abgezogen werden, um den tatsächlichen Wert für die Pflichtteilsberechnung zu ermitteln.

Die korrekte Bewertung des Vermögens ist ein kritischer Aspekt bei der Regelung des Pflichtteils. Sie erfordert oft die Einbeziehung von Experten, wie Sachverständigen oder Gutachtern, um eine realistische und marktgerechte Bewertung sicherzustellen. Eine sorgfältige und umfassende Bewertung ist entscheidend, um den Pflichtteil gerecht und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Dies ist besonders wichtig bei vorzeitigen Regelungen wie Pflichtteilsverzichtsverträgen, um spätere Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Fazit zum Pflichtteilserhalt zu Lebzeiten

Die Regelung des Pflichtteils zu Lebzeiten, insbesondere durch Pflichtteilsverzichtsverträge, ist ein facettenreiches Thema im deutschen Erbrecht, das sowohl für den Erblasser als auch für die potenziellen Pflichtteilsberechtigten von großer Bedeutung ist. Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit, die Erbfolge frühzeitig zu klären und potenzielle Konflikte nach dem Erbfall zu minimieren. Allerdings bringt sie auch eine Reihe von Herausforderungen und Risiken mit sich, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Bewertung des Vermögens als Kernpunkt

Die korrekte Bewertung des Vermögens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist entscheidend. Fehleinschätzungen können zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, insbesondere wenn der Wert des Nachlasses bis zum Erbfall steigt. Eine umfassende und realistische Bewertung, die mögliche Wertsteigerungen und -minderungen berücksichtigt, ist daher unerlässlich.

Rechtliche Komplexität

Die rechtlichen Aspekte eines Pflichtteilsverzichts sind komplex und erfordern eine genaue Kenntnis der relevanten Normen im BGB. Die Einbeziehung von Fachleuten, wie Rechtsanwälten und Sachverständigen, ist daher in den meisten Fällen unverzichtbar, um eine faire und gesetzeskonforme Regelung zu gewährleisten.

Langfristige Konsequenzen

Die langfristigen Konsequenzen eines Pflichtteilsverzichts sollten nicht unterschätzt werden. Sowohl der Erblasser als auch der Verzichtende müssen die zukünftigen finanziellen und familiären Auswirkungen dieser Entscheidung gründlich bedenken.

Familiendynamik und Fairness

Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten spielt auch die familiäre Dynamik eine wichtige Rolle. Die Entscheidung, einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren, sollte im Idealfall im Einvernehmen mit allen Beteiligten getroffen werden, um spätere Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

Schlussbetrachtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelung des Pflichtteils zu Lebzeiten eine sinnvolle Option sein kann, um Klarheit und Sicherheit in der Erbfolge zu schaffen. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, eine realistische Bewertung des Vermögens und eine umfassende rechtliche Beratung. Die Entscheidung für oder gegen einen Pflichtteilsverzicht sollte immer unter Berücksichtigung aller individuellen, familiären und rechtlichen Aspekte getroffen werden. 

Eine realistische Bewertung eines vorzeitigen Pflichtteilsverzichts und Pflichtteilserhalts kann nur durch Unterstützung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

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