Pflichtverteidiger sind nicht kostenlos! Strafverteidigerin klärt auf

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren im Strafrecht haben das Recht auf einen Anwalt in jeder Lage des Verfahrens!

"Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, wird Ihnen ein Anwalt gestellt."  

Der Spruch ist aus vielen Filmen bekannt. Diese Regel stimmt so in Deutschland nicht!

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht in München kläre ich Sie über das Thema Pflichtverteidigung und die Kosten eines Pflichtverteidigers auf.

Sich selbst vor Gericht verteidigen? Nicht bei bestimmten Delikten! Anwältin klärt auf

Darf man sich selbst verteidigen in einem Mordprozess? Nach deutschen Strafprozessrecht lautet die Antwort: NEIN!

Das deutsche Strafrecht sieht die Verteidigung durch einen Anwalt zwingend bei bestimmten Tatbeständen vor. Man nennt dies sog. notwendige Verteidigung. § 140 StPO regelt die Fälle der notwendigen Verteidigung.

In diesen Fällen darf man nur verurteilt werden, wenn man durch einen Verteidiger vertreten wurde. Hat man noch keinen eigenen Anwalt, so wird einem vom Gericht ein Anwalt bestellt. Dies ist der Pflichtverteidiger. 

Notwendige Verteidigung: Welche Delikte fallen darunter? Wann brauche ich einen Pflichtverteidiger?

Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie zwingend von einem Verteidiger vor Gericht vertreten werden müssen: Fälle der notwendigen Verteidigung

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, können Sie entweder selbst einen Anwalt beauftragen. Dies ist dann der sog. Wahlverteidiger. Wenn Sie keinen Wahlverteidiger haben, wird Ihnen vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt. Diesen dürfen Sie selbst aussuchen. Falls Sie keinen Verteidiger benennen, sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie aus. 

Darf ich meinen Pflichtverteidiger selbst wählen? 

Ihren Pflichtverteidiger dürfen Sie frei wählen. Falls keine Gründe dagegen sprechen, wird dieser i.d.R. bestellt.

Kostenloser Pflichtverteidiger? Nicht, wenn Sie verurteilt werden!

Der Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos!

Wenn Sie in einem Strafverfahren verurteilt werden, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen, darunter fallen auch die Kosten des Pflichtverteidigers. Der Pflichtverteidiger erhält im Gegensatz zum Wahlverteidiger sein Honorar direkt vom Staat. Sie müssen im Fall einer Verurteilung jedoch das ausbezahlte Honorar des Pflichtverteidigers an den Staat zurückbezahlen. 

Mehr Infos zum Thema Pflichtverteidiger?

Lesen Sie zum Thema Pflichtverteidiger mehr unter https://haider.legal/strafrecht/pflichtverteidiger

Noch Fragen?

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht kläre ich Sie über Ihre Rechte in einem Strafverfahren auf.  Sprechen Sie mich gerne an. 




HAIDER Rechtsanwälte

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