Rechtsanwalt Gewährleistung Kfz: Welche Rechte stehen mir als Autokäufer bei Mängeln zu?

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Einen Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht im Kfz-Bereich sollten Autokäufer immer dann einschalten, wenn sie nach dem Autokauf Mängel an ihrem Fahrzeug feststellen.

Dies gilt nicht nur für Gebrauchtwagen. Mängel, die unter die gesetzliche Gewährleistung fallen, können auch bei Neuwagen auftreten. Ein Sachmangel bei einem Neuwagen kann bereits ein erhöhter Kraftstoffverbrauch oder eine geringere Reichweite der Batterie bei einem Elektroauto sein.

Was Autokäufer bei Sachmängeln an ihrem Fahrzeug beachten sollten, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist und welche Rechte Autokäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben, erklären wir in diesem Artikel.

  1. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
  2. Ist ein Autohändler verpflichtet, Gewährleistung zu geben?
  3. Ist ein privater Autoverkäufer verpflichtet, Gewährleistung zu geben?
  4. Was ist ein Sachmangel am Auto?
  5. Wie viele Reparaturversuche hat ein Händler bei der Gewährleistung?
  6. Wie kann ein Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht helfen?
  7. Fazit

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE?

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft synonym verwendet. Gewährleistung und Garantie sind jedoch zwei unterschiedliche juristische Konzepte, die sich inhaltlich erheblich voneinander unterscheiden.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG – SACHMÄNGELHAFTUNG

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das dem privaten Käufer eines Fahrzeugs, aber auch anderer Gegenstände, eine Haftung für Sachmängel zusichert, die bereits bei Kauf des Fahrzeugs bestanden haben. Die gesetzliche Gewährleistung wird daher auch als Sachmängelhaftung bezeichnet.

Die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung greift nur bei Mängeln, die nicht selbst verschuldet sind. Bei einem Neuwagen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, bei einem Gebrauchtwagen kann diese auf ein Jahr verkürzt werden.

FREIWILLIGE GARANTIEVERSPRECHEN VON HÄNDLER ODER HERSTELLERN

Bei der Garantie handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch. Als freiwillige Leistung kann eine Garantiezusage durch den Händler (Händlergarantie) oder den Hersteller (Herstellergarantie) erfolgen. Der Garantiegeber (Händler oder Hersteller) entscheidet selbst über den Umfang der Garantie. Dazu gehört auch die Frage, wie lange eine Garantie gültig ist.

Bei Elektroautos geben die meisten Hersteller eine Garantie auf die Haltbarkeit der Antriebsbatterie. Diese Garantie beträgt – je nach Hersteller und Modell – in der Regel 8 Jahre oder 160.000 Kilometer, in denen eine Kapazität von mindestens 70 bis 75 Prozent garantiert wird. 

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Garantie bei Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen.

IST EIN AUTOHÄNDLER VERPFLICHTET, GEWÄHRLEISTUNG ZU GEBEN?

Ein gewerblicher Händler, z.B. ein Autohändler, ist an die gesetzliche Gewährleistung gebunden und kann diese gegenüber privaten Käufern nicht ausschließen. Ein Ausschluss ist unwirksam. Ab dem 01.01.2022 muss ein gewerblicher Händler zudem bestimmte Informationspflichten bei Gebrauchtwagen erfüllen.

Der gewerbliche Händler muss darauf hinweisen, im Kaufvertrag und gesondert vereinbaren, wenn ein Gebrauchtwagen nicht dem Zustand entspricht, dem vergleichbare Gebrauchtwagen entsprechen. Außerdem muss er auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Deshalb wird der Händler einem privaten Käufer diese Hinweise in der Regel schriftlich geben und sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen.

DIGITALE UPDATES

Fahrzeuge neueren Baujahrs sind meist mit einem Navigationssystem ausgestattet. Das Navigationssystem benötigt jedoch von Zeit zu Zeit Updates, z.B. neue Straßenkarten. Auch hier muss ein gewerblicher Händler für die Verfügbarkeit dieser Updates sorgen und darüber informieren.

Im Kaufvertrag muss daher ein Zeitraum für digitale Updates genannt werden, da es sich sonst um einen Sachmangel handeln kann. Die Länge des Zeitraums kann variieren, sollte aber so bemessen sein, wie es der Käufer üblicherweise erwarten kann.

Der Händler kann digitale Updates aber auch ausschließen. Dies gilt sowohl für Gebraucht- als auch für Neuwagen.

IST EIN PRIVATER AUTOVERKÄUFER VERPFLICHTET, GEWÄHRLEISTUNG ZU GEBEN?

Wenn eine Privatperson ein Fahrzeug verkauft, kann sie die Gewährleistung wirksam ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich geschehen. Steht z.B. in einem Kaufvertrag nicht, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, muss auch eine Privatperson, die ein Fahrzeug verkauft, die gesetzliche Gewährleistung erfüllen.

In den meisten Fällen ist man daher als privater Käufer beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer anderen Privatperson schlechter gestellt, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

WAS IST EIN SACHMANGEL AM AUTO?

Die gesetzliche Gewährleistung greift bei Sachmängeln an einem Fahrzeug. Wer ein Fahrzeug kauft, hat das Recht, ein mangelfreies Fahrzeug zu erhalten. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht den subjektiven und objektiven Anforderungen entspricht. Über Abweichungen muss vorab informiert und dies wirksam vereinbart werden.

Bei Gebrauchtfahrzeugen kann dies z.B. der Kilometerstand oder das Fehlen von im Kaufvertrag beschriebenen Ausstattungsmerkmalen sein. Auch wenn das Fahrzeug als unfallfrei beschrieben wurde und sich herausstellt, dass es doch einen Unfall hatte, ist dies als Sachmangel anzusehen. Sachmängel können auch bei Neufahrzeugen auftreten. Dazu gehört zum Beispiel ein höherer Kraftstoffverbrauch als angegeben oder bei Elektrofahrzeugen eine geringere Reichweite der Antriebsbatterie.

DEFEKT ODER VERSCHLEISS

Schwieriger wird es, wenn das Fahrzeug einen Defekt aufweist. Die Sachmängelhaftung deckt Mängel ab, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden, also zumindest angelegt waren. Tritt also einige Zeit nach der Übergabe ein Defekt z.B. am Getriebe oder Motor auf, kommt es darauf an, ob der auslösende Schaden bereits bei der Übergabe vorlag.

Handelt es sich um einen üblichen Verschleißschaden, liegt kein Sachmangel vor und der Händler haftet nicht. Die Abgrenzung zwischen Sachmangel und üblichem Verschleiß ist in vielen Fällen nur durch einen Sachverständigen möglich.

BEWEISLASTUMKEHR

Für den privaten Käufer gilt bei einem Kauf vom Händler jedoch die sogenannte Beweislastumkehr. Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 gilt eine Beweislastumkehr von einem Jahr (vorher 6 Monate). In diesem Jahr wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat. Der private Käufer muss dies gegenüber dem gewerblichen Händler somit nicht beweisen.

Umgekehrt müsste der gewerbliche Händler innerhalb des ersten Jahres beweisen, dass der Sachmangel bei Übergabe des Fahrzeugs nicht vorgelegen hat. In den meisten Fällen wird dem Händler dieser Beweis jedoch nicht gelingen.

Erst nach einem Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

WELCHE RECHTE HABEN AUTOKÄUFER WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNG?

Tritt an einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Sachmangel auf, muss der Händler über den Mangel unterrichtet werden, wenn man seine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen will. Dem Käufer stehen bei Vorliegen eines Sachmangels verschiedene Rechte zu. Dies ist in erster Linie die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, dann die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.

  • Der Käufer hat die Wahl zwischen Nacherfüllung, das ist die Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung. Bei einem Gebrauchtwagen kommt meist nur die Nachbesserung in Betracht, da die Ersatzlieferung eines mangelfreien Gebrauchtwagens meist nicht möglich ist. Bei der Nachbesserung hat der Händler die Möglichkeit, den Sachmangel durch eigene Reparatur zu beseitigen. Es ist ohne konkrete Vereinbarung mit dem Verkäufer nicht möglich, den Mangel durch eine andere Werkstatt beheben zu lassen und die Rechnung dafür dem Verkäufer vorzulegen. Der Händler muss selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung haben.
  • Schlägt die Nachbesserung fehl oder verweigert der Händler die Nachbesserung, kommt eine Ersatzvornahme, die Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Hat der Händler Unfallfreiheit zugesichert, kann diese durch eine Nachbesserung nicht mehr hergestellt werden. In diesem Fall können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Ähnliches gilt bei der arglistigen Täuschung durch den Händler.
  • Bei der Minderung des Kaufpreises sagt das Gesetz, nach welcher Formel die Minderung zu berechnen ist. Ein Sachverständiger muss in der Regel die Ausgangswerte bestimmen. Als Orientierungshilfe kann auch der Minderwert des mangelhaften Fahrzeugs, der gezahlte Kaufpreis und der tatsächliche Wert am Markt dienen.
  • Will man das Fahrzeug nicht mehr haben, kann man auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Dafür erhält man den Kaufpreis zurück. Bei nur geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt allerdings weitgehend ausgeschlossen. Geringfügig ist ein Mangel, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 5 % des Kaufpreises betragen.

WIE VIELE REPARATURVERSUCHE HAT EIN HÄNDLER BEI DER GEWÄHRLEISTUNG?

Dem Händler ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Hierzu standen dem Händler bei Kaufverträgen, die bis zum 31.12.2021 geschlossen wurden, grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zu.

Zum 01.01.2022 hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Nunmehr hängt die Anzahl der Nachbesserungsversuche vom Einzelfall ab. Es ist nun auch möglich, nach nur einem Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

WIE KANN EIN RECHTSANWALT FÜR GEWÄHRLEISTUNGSRECHT HELFEN?

Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sollten sich Betroffene an einen im Kfz-Gewährleistungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Wenn Ihr Neu- oder Gebrauchtwagen einen Mangel aufweist, beraten wir Sie und klären Sie über Ihre Rechte auf. Wir zeigen dem Händler den Mangel an und fordern ihn ggfs. unter Fristsetzung zur Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung auf.

Mit Rechtsanwalt Sebastian Haider verfügt unsere Kanzlei über einen auf das Kfz-Gewährleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Haider ist zudem ausgebildeter Kfz-Meister und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Automobilentwicklung. Er verfügt über ein umfassendes technisches und juristisches Know-how, das in seine Beratung und Vertretung einfließt. Den Mandanten steht damit ein Beratungsspektrum zur Verfügung, das in dieser Form einzigartig ist.

HAIDER Rechtsanwälte bietet Mandanten umfassende Vertretung in allen Rechtsfragen rund um den Autokauf:

  • Probefahrt vor dem Autokauf
  • Neuwagenkauf
  • Gebrauchtwagenkauf
  • Inzahlungnahme beim Autokauf
  • Mangelhafte Reparatur
  • Mängel am Fahrzeug
  • Tachomanipulation, Tachobetrug
  • Verschwiegener Unfallschaden
  • Garantie & Gewährleistung

FAZIT

  • Gewährleistung vs. Garantie: Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich rechtlich erheblich. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Sachmängel ab, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers ist.
  • Pflichten der Händler: Gewerbliche Händler müssen privaten Autokäufern die gesetzliche Gewährleistung gewähren und können diese nicht ausschließen. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen.
  • Sachmängel und Beweislast: Sachmängel an Fahrzeugen können sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Je nachdem, wann der Mangel auftritt, kann sich die Beweislast ändern. In den ersten 12 Monaten wird bei einem privaten Kauf vom Händler vermutet, dass ein Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs vorlag.
  • Rechte während der Gewährleistung: Käufer haben bei Sachmängeln verschiedene Rechte wie Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.
  • Anzahl der Nachbesserungsversuche: Die Anzahl der Nachbesserungsversuche, die ein Händler während der Gewährleistungszeit unternehmen darf, hat sich ab 2022 geändert und hängt vom Einzelfall ab.
  • Anwaltliche Unterstützung: Ein im Kfz-Gewährleistungsrecht erfahrener Rechtsanwalt kann bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen helfen, den Mangel beim Verkäufer anzuzeigen und die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten erläutern und durchsetzen.

Konnten Sie einen Sachmangel an Ihrem Fahrzeug feststellen?

Machen Sie Ihre Rechte geltend! Kfz-Meister und Rechtsanwalt Sebastian Haider verfügt über jahrelange Berufserfahrung in der Automobilbranche. Lassen Sie sich von einem echten Meister in Sachen Autos vertreten! Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

HAIDER Rechtsanwälte GbR
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