Plärrer Augsburg: Maßkrugschlägerei – Körperverletzung, Diebstahl, Sexualdelikte - Strafverteidigung

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Vom 24.08. bis 09.09.2018 öffnet Schwabens größtes Volksfest wieder seine Pforten. Neben feucht fröhlicher Feierei kommt es auf dem Plärrer in Augsburg jedoch auch vermehrt zu Straftaten. Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Sexualdelikten häufen sich.

Körperverletzung

Gerade eine Anzeige wegen Körperverletzung sollte man nach dem Besuch des Plärrers nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn in einem Bierzelt hält man zumeist einen Maßkrug in der Hand.

Ein Maßkrug kann nach dem Strafgesetzbuch ein gefährliches Werkzeug darstellen, weshalb bei einer Körperverletzung mit einem Maßkrug meist eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, §§ 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB.

Wer eine gefährliche Körperverletzung begeht wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wird der Schlag mit dem Maßkrug gegen den Kopf ausgeführt, so klagt die Staatsanwaltschaft regelmäßig wegen versuchten Totschlags an.

Sollten Sie in die unangenehme Situation kommen, dass Sie nach einer Schlägerei mit einem Maßkrug von der Polizei befragt werden: 

  • Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht!
  • Sie müssen sich nicht selbst belasten!
  • Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags ist so gut wie nie erfolgreich, wenn ein Strafverteidiger darlegt, dass Sie keinen Tötungsvorsatz hatten.

Auch bei der gefährlichen Körperverletzung gibt es viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung.

Liegt vielleicht ein minder schwerer Fall vor? Dann ist die Straferwartung geringer!

Hatten Sie überhaupt einen Maßkrug in der Hand? Gibt es dafür Zeugen?

Waren die Zeugen betrunken? Haben die Zeugen Sie mit einer anderen Person verwechselt? Etc.

Sexualdelikte

Bei einer Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines vorliegenden Sexualdelikts gilt ebenfalls:

  • Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht!
  • Sie müssen sich nicht selbst belasten!
  • Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein

Gerade durch das neue Sexualstrafrecht und die „Nein heißt Nein Debatte“ werden – was natürlich prinzipiell wünschenswert ist – viel mehr Sexualdelikte angezeigt als vor der Strafrechtsreform.

Es muss jedoch im Einzelfall genau geprüft werden, ob das jeweilige Verhalten überhaupt strafbar war, oder ob eine Anzeige nicht doch vorschnell erfolgt ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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